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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

ich hätte da eine knifflige Frage.

Wir wohnen in einer ehemaligen Werkdienstwohnung, diese Wohnungen wurden vor ca. 2 Jahren verkauft. Der Neue Vermieter möchte jetzt die Grundmiete um 20 % erhöhen. In unserem gültigen Mietvertrag gibt es aber besondere Vereinbarungen, ich Zitiere aus dem Mietvertrag:

... neben der Grundmiete, die Teile der Betriebskosten enthält (Grundsteuer, Allgemeinstrom, Versicherungen, Heizkostenverteiler ...) nur noch eine Vorauszahlung für Heizungskosten und Zu- und Abwasser erhoben wird.

In den Betriebskostenabrechnungen wurden seitens des vorherigen Vermieters nur diese beiden Positionen abgerechnet.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter in so einem Fall die Miete ohne Berücksichtigung der darin enthaltenen Betriebskosten um 20 % erhöhen, oder verstößt er hier gegen die Kappungsgrenze weil die Betriebskosten nicht zur Grundmiete zählen?

Vieleicht weiss jemand einen Rat.

hakra

3 Kommentare zu „Mieterhöhung aber Grundmiete ist mit anteiligen Betriebsk.”

fin Experte!

Wenn die Grundmiete erhöht werden soll, so hat das mit den Nebenkosten nichts zu tun. Da Vorauszahlungen für Nebenkosten wohl darin sind und Sie auch eine Abrechnung bekommen, so handelt es sich hierbei nicht um eine normale Warmmiete. Der Vermieter kann daher die Grundmiete erhöhen, allerdings muß er sich dabei nach dem örtlichen Mietspiegel richten.

hakra

Hall fin,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe spielt es bei einer Mieterhöhung keine Rolle ob Nebenkosten in der Grundmiete enthalten sind.
Diese enthaltenen Nebenkosten dürften dann auch nicht abgerechnet werden.
Unsere, vor kurzem, erhaltene NK-Abrechnung, enthält aber genau diese Positionen. Eine Nachzahlung haben wir aber noch nicht geleistet.
Für einen Laien stellt sich so eine Situation leider sehr verworren dar.

hakra

Susanne Experte!

Daher sollte in dieser Situation ein Fachanwalt aufgesucht werden, Mietvertrag mitnehmen!!!

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