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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, folgende Situation:
Meine Freundin wohnt in einer knapp 40 Jahre alten Wohnung. der Heizkörper dort ist mit Sicherheit auch so alt. nun ist dort letztes Wochenende in der Nacht von Samstag nach Sonntag ein Ventil der Heizung kaputt gegangen und das Halbewohnzimmer stand unter Wasser. Der Hausmeister hat am Sonntagmorgen direkt die Heizung abgestellt und einen Fachmann welcher Sonntagsdienst hat gerufen. Das Defekte Ventil war nach wenigen Minuten ausgetauscht. Da das Wasser knapp 6 stunden auf den 40 Jahre altem Parkett stand ist dieser natürlich gequollen und bildet jetzt eine kleine Kuppel dort wo das Wasser stand.
Des Weiteren wird an dieser Stelle der ganze Parkett Schwarz (ich weiß nicht ob das Schimmel ist oder das Holz anfängt zu modern oder was auch immer).

Nun meine Frage:
Der Vermieter behauptet das es die Schuld meiner Freundin ist, da sie mindestens einmal im Jahr die Drehregler an der Heizung Tauschen müsste und dieses wohl eine Selbstverständlichkeit wäre und er, da dieses nie gemacht wurde, auf keinen Fall für den Einsatz des Klempners sowie den Wasserschaden aufkommen würde.

Ist das alles soweit rechtens? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich die Drehregler mehrmals im Jahr Tauschen muss… ich hab das noch nie gemacht und auch noch nie gehört das jmd. Ein nicht Defekten Regler der Routine wegen getauscht hat.

Ich hab auch schon versucht beim Mieterschutzbund Informationen diesbezüglich ein zu holen doch diese verlangen aus Rechtstechnischengründen eine Mitgliedschaft und geben keine Auskünfte an nicht Mitglieder raus.

Vielleicht kennt sich damit ja einer zufällig aus oder kann mir ein Denkanstoß bzw. Tipp geben wie ich in dieser Situation bzw. meine Freundin Reagieren soll.

Danke im Voraus.
Stichwörter: heizungsschaden

1 Kommentar zu „Heizungsschaden...”

fin Experte!

Thermostatregler gehören zur Heizung und damit zum Inventar der gemieteten Wohnung, ist also Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat keine Pflichten diese zu überprüfen oder auszutauschen. Sehen Sie hier aber einmal in den Mietvertrag. Nur wenn hier ausdrücklich so etwas vereinbart worden wäre, dann hätte der Vermieter Recht. Ist aber eher unwahrscheinlich. Thermostatregler müssen außerdem nicht jedes Jahr erneuert werden. Sie sollten schon ein paar Jahre halten.
Der Schaden am Parkett könnte dem Mieter angelastet werden, wenn er versäumt hat das Wasser wegzuputzen, denn er hat die Pflicht Schaden von der Mietsache abzuhalten. Nachts, wenn er es erst am nächsten Morgen bemerkt hat, oder bei Berufstätigkeit, kann er natürlich nichts wegputzen.
Das wird demnach noch ein Streitpunkt sein. Den Klempner aber brauchen Sie keinesfalls bezahlen, das Parkett auch eher nicht, weil Versicherungsfall für die Versicherung des Vermieters (Wasserschaden).

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