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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin neu hier und habe eine Frage,ich werde demnächst umziehen .In meiner noch Wohnung habe ich eine Einbauküche,sowie Teppich vom Vermieter mitgemietet.Ich habe dort 2,5 Jahre gewohnt.Mus ich für die Einbauküche und den Teppich einen Abschlag bezahlen?Und wie ist das mit dem Renovieren ,mus man noch streichen ?Auch hat sich von der der Badezimmertür ein wenig etwas abgelöst durch Feuchtigkeit ,ich habe im Bad keinen Lüfter und kein Fenster,mus ich diese Kosten für die Tür tragen?Wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte,schon mal danke im voraus....
Stichwörter: schönheitsreparaturen + welche

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturen, welche?”

Susanne Experte!

Sind die EBK und der Teppich mitgemietet, so ist die Abnutzung in der Miete enthalten. Schäden, die über eine normale Abnutzung hinaus gehen, müssen vergütet werden.
Inwiefern Du renovieren musst, steht in Deinem Mietvertrag.
Bezüglich der Tür solltest Du Dich mit Deinem Vermieter einigen.

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