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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab folgendes Problem:

an einer Außenwand in meiner Wohnung haben wir Schimmel entdeckt. Dies haben wir beim Vermieter bemängelt. Der hat sich das angesehen, ein Mängelprotokoll unterschrieben und einen Malermeister vorbeigeschcikt, damit ein professionelles Urteil gebildet werden kann.
Dieser Maler war vor Ort und meinte, dass der Schimmel durch eine feuchte Außenwand kommt. Diese feuchte Außenwand kommt evt durch ein undichtes Velux-Fenster. Der Maler hat das anscheinend auch dem Vermieter gesagt, denn kurze Zeit später kamen zwei Handwerker, die sich auf dem Dach neben dem Velux-Fenster umgesehen haben. Die haben festgestellt, dass sich Moos gebildet hat, was dazu führte, dass das Regenwasser nicht ablaufen konnte und in die Außenwand versickert ist ... und der Schimmel das Resultat ist.

Nun habe ich eine Rechnung über EUR 30 für die Handwerker erhalten, die das Moos entfernt haben. Muss ich diese Rechnung wirklich bezahlen? Schließlich geht es ja hier um Reperaturen bzw Abnutzung in der Wohnung.

Außerdem soll noch ein Malermeister die Außenwand neu tapezieren und vorher eine Isolierschicht anbringen, damit der Schimmel nicht wieder durchkommt. Muss ich diesen Maler dann auch bezahlen?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, weil ich sehr unsicher bin.

Danke

2 Kommentare zu „Reperaturen bis 80 selbst zahlen - auch bei Schimmelprobleme”

fin Experte!

Wer bestellt, bezahlt. Das Entfernen des Mooses brauchen Sie auf keinen Fall zu bezahlen, das ist Sache des Vermieters.
Beim Tapezieren ist es Sache des Verursachers. Das ist fast immer strittig.
Beim Mieter ist es immer die Außenwand, beim Vermieter das nicht richtige Lüften und Heizen des Mieters. Recht und Unrecht haben kann jeder.
Solange es aber noch strittig ist, brauchen Sie nichts bezahlen.

OZellner

Wer bestellt, bezahlt. Das Entfernen des Mooses brauchen Sie auf keinen Fall zu bezahlen, das ist Sache des Vermieters.
Beim Tapezieren ist es Sache des Verursachers. Das ist fast immer strittig.
Beim Mieter ist es immer die Außenwand, beim Vermieter das nicht richtige Lüften und Heizen des Mieters. Recht und Unrecht haben kann jeder.
Solange es aber noch strittig ist, brauchen Sie nichts bezahlen.[/quote:f25d6]

Danke für die zügige Antwort <!-- s :) --><!-- s :) -->.

Der Verwalter war vor Ort und hat auch ein Mängelprotokoll unterschrieben. Das Problem ist besonders das Velux-Fenster, was der Verwalter auch erkannt hat. An diesem Fenster zieht es. Er hat auch nicht mit der Tour angefangen, dass wir schlecht Heizen oder Lüften. Haben ihm da ziemlich schnell den Wind aus den Segeln genommen. Der Verwalter war auch sehr kooperativ <!-- s :) --><!-- s :) -->.
Ich wollte nun den Verwalter anschreiben und ihn darauf hinweisen, dass die Ursache des Schimmels anscheinend bereinigt ist, der Schimmel aber noch an der Wand ist (wenn auch nur ein wenig) und die Tapete abgerissen wurde. das Stück Tapete war allerdings richtig doll vom Schimmel befallen.
Muss der Verwalter nun fachgerecht isolieren und tapezieren lassen?

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