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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hab da mal ne frage.
in unserem mietvertrag gibts diese kleinreparaturklausel.
danach sind kosten bis 76 € von uns selbst zu tragen.
wasseranschluß war kaputt (ventil) ... hat 93 € gekostet.
kann ich den Betrag jetzt vom vermieter zurückbekommen (bzw. den Differenzbetrag) ... und wie mache ich das ?

liebe grüsse
Stichwörter: kleinreparaturklausel

1 Kommentar zu „kleinreparaturklausel”

Susanne Experte!

Der VM muss wohl dem Gesamtbetrag zahlen.

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