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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

Habe zum 01.01.06 eine vermietete Eigentumswohnung gekauft.

Ich bin mir nun unsicher wer die NK-Abrechnung für 2005 durchzuführen hat.
Im Kaufvertrag habe ich diesbezüglich keine genaue Regelung gefunden.

Ich denke an folgende Möglichkeiten:

1. Mit Kauf sind sämtliche Ansprüche und Lasten an mich übergegenagen d.h. ich rechne die NK ab und erstatte bzw. vereinnahme die Differenz.

2. Ich rechne die NK ab und fordere dann beim Vorbesitzer ein bzw. überweise an Ihn die Differenz.

3. Ich leite sämtliche Unterlagen an den Vorbesitzer weiter damit dieser abrechnen kann.


Wie ist hier die Rechtslage?

Vielen Dank im voraus
Gruß
Tobias
Stichwörter: nkabrechnung + wohnungskauf

0 Kommentare zu „NK-Abrechnung nach Wohnungskauf”

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