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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Tag!
Ich heiße Michael, bin 22.
Ich wohne leider immer noch mit meinen Eltern (alle beziehen Alg II) in einer 3-Zimmerwohnung, obwohl unsere Familie aus 4 Personen besteht. Das bedeutet das ich kein eigenes Zimmer hab, was mich natürlich nervt. Selbst meine Freunde einladen ist für mich ein Problem, über meine Freundin gibt es gar keine Rede...!!!
Alle meine Versuche um eigene Wohnung zu bekommen, sind mit den Worten von meiner Sachbearbeiterin "Sie dürfen nicht" beendet.
Aus diesem Grund möchte ich um Hilfe bitten und mir entsprechenden Gesetz (§) zu nennen, das mir den Umzug doch erlaubt, wenn es einen gibt.
Danke..!!!
Stichwörter: arbetslosengeld + ii + umzug

2 Kommentare zu „Arbetslosengeld II -- Umzug”

fin Experte!

Als allererstes gilt es für Sie eine Arbeit/Ausbildung zu finden. Dann können sie auch Unterstützung fordern oder eine kleine Wohnung/Zimmer sogar selbst bezahlen. Bemühen Sie sich drum.

fin Experte!

Aber von irgend etwas muss eine Wohnung schließlich bezahlt werden. Da kann nicht immer der Staat für einspringen. So lange Sie noch im jugendlichen Alter sind und keine Arbeitsstelle haben, ist Ihnen zuzumuten noch bei den Eltern zu leben. So lange Sie keine Ausbildungsstelle haben, bemühen Sie sich um Aushilfsjobs, Soziales Jahr etc. Dann tun Sie etwas sinnvolles, sind nicht immer zu Hause und können vielleicht irgendwann einmal in ein Ausbildungsverhältnis übernommen werden.

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