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NK nachzahlung weil freundin mitwohnt?
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

hallo,
meine freundin wohnt seit ein paar monaten bei mir. einmal weil sie bequemer zu ihrer jetzigen arbeit kommt und einmal weil sie gerade am umziehen von ihrer alten in eine neue ( noch nicht fertige ) wohnung ist.
der vermieter hat mich drauf angesprochen ob sie dauerhaft bei mir wohnen würde weil sich dann die nebenkosten erhöhen würden.
ich muss dazu sagen ich hab eine sehr kleine wohnung (25m²) und das einzige was sie mehr verbraucht ist wasser.
mfg florian
meine freundin wohnt seit ein paar monaten bei mir. einmal weil sie bequemer zu ihrer jetzigen arbeit kommt und einmal weil sie gerade am umziehen von ihrer alten in eine neue ( noch nicht fertige ) wohnung ist.
der vermieter hat mich drauf angesprochen ob sie dauerhaft bei mir wohnen würde weil sich dann die nebenkosten erhöhen würden.
ich muss dazu sagen ich hab eine sehr kleine wohnung (25m²) und das einzige was sie mehr verbraucht ist wasser.
mfg florian
1 Kommentar zu „NK nachzahlung weil freundin mitwohnt?”
Rano
Nach aktueller Rechtssprechung ist der "Besuchszeitraum" auf 6 Wochen beschränkt. Geht der Aufenthalt über diesen Zeitraum hinaus, ist die erhöhte Personenzahl in der Tat in die Betriebskostenberechnung aufzunehmen.
Dieses Reglement ist nur fair den Mitbewohnern gegenüber und im schlimmsten Falle könnte der VM sogar untersagen, daß eine weitere Person in der Wohnung wohnt.
Gruß
Ralph
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