Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Fragen sind folgende:

Seit ca. 6 Wochen wird die Wohnung direkt über uns komplett saniert. Da die Hausverwaltung "angeblich" nichts davon wusste, wurde auch keiner der Mieter im Haus informiert. An sich kein Beinbruch, doch eines lärmreichen Tages, als ich während der laut Hausordnung einzuhaltenden Mittagsruhe den Bauarbeiten angesprochen habe, warum er sich nicht an diese zu halten habe, meinte der, er sei ja schließlich angemeldet... seltsam. Dann kam er gleich mit in unsere Wohnung, um sich unser Badezimmer anzuschauen; am nächsten Tag wurden in unserer Wohnung drei Löcher in die Badezimmerwand geschlagen, die gesamte Wohnung eingestaubt und nun haben wir seit vier Wochen diese kleine Baustelle im Bad. Wenn nun in der Wohnung über uns gebohrt wird, fällt Putz aus den Löchern, auf Boden, Handtücher und frischgeduschte Studenten.

Mein Prorblem ist nun folgendes:

Dem Antrag auf Mietminderung durch die Partie über der zu sanierenden Wohnung in Höhe von 20% wurde zugestimmt. Wie hoch ist denn in unserem Fall eine gerechtfertigte Minderung?

Beeinträchtigt wird die Wohnqualität durch folgendes:

- Baulärm in unregelmäßigen Abständen, damit verbundenes Vibrieren von Decken und Böden, außerdem ununterbrochenes Telefonklingeln (durch Vibrationen in der Wand, von der Telekom bestätigt)

- Löcher in der Badezimmerwand, Staub, Putz

Dann habe ich noch eine Frage, was den Ablauf der Prozedur anbelangt: Ich schreibe meinem Vermieter (bzw, der Hausverwaltung?) und erkläre erst mal die Situation, frage aber gleich mal an, wie's mit einer Mietminderung um soundsoviel Prozent aussieht. Mal angenommen, die sind damit einverstanden, für welchen Zeitraum kann ich dann die Mietminderung vornehmen? (Vor allem, weil die Bauarbeiten ja nicht 4 Wochen lang täglich stattfinden, sondern eben nur unregelmäßig.) Kann die Miete auch rückwirkend auf Januar/Februar gemindert werden? Und wenn ja, wird das mit den laufenden Mietzahlungen verrechnet?

Ich würde mich sehr über Hilfe freuen

2 Kommentare zu „Sanierungsarbeiten in darueberliegender Wohnung”

neuer Experte!

hallo,

rückwirkend können sie auf jedenfall keine miete mindern !

normalerweise geht das so:

mietmangel beim vermieter/hausverwalter anmelden (am besten schriftlich), frist zum beheben des mangels lassen, wenn dann nichts passiert, können sie die miete um % (je was z.b. in der mietninderungstabelle steht) mindern !

wenn sie durch lärm und dreck "belästigt" werden, können sie natürlich auch angemessen die miete wegen lärm und dreck (nicht benutzen des badezimmers ) mindern:

Wichtige Anmerkung: Die Tabelle kann nicht schematisch angewandt werden. Die Höhe der Minderung hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.

Abwasserinstallation defekt, Austritt von Fäkalien aus WC und Badewanne 38 %
Backofen/Herd nicht nutzbar 3 bis 5 %
Bad undichte Rohre und schwergängige Fenster 10 %
Badewanne nicht nutzbar 20 %
Balkon nicht nutzbar wegen herumstreunender Katzen 15 %
Bauarbeiten (erhebliche) in und am Haus, 6 Monate 22 %
Bauordnungsvorschriften nicht eingehalten bis 33 %
Beheizung während Heizperiode mangelhaft 5 bis 15 %
Briefkasten fehlt, Postzustellung deshalb nicht möglich 3 %
Durchfeuchtung (sehr starke) der Wohnung 93 %
Durchfeuchtung der Zimmerdecke 8 %
Durchschnittstemperatur nur 15°C 25 bis 30 %
Dusche nicht betriebsbereit 16 %
Eingangstüre (Treppenhaus) nicht abschließbar 5 %
Einsturzgefahr der Wohnzimmerdecke 30 %
Energieverschleuderung durch überdimensionierten Heizkessel 10 bis 15 %
Fenster (Doppel-) blind wegen Feuchtigkeit 10 %
Fenster alle undicht, Wohnung deshalb feucht 50 %
Fenster luftdurchlässig und schwer schließbar 10 %
Fenster nicht verschließbar 10 %
Fenster und Haustüre undicht 10 %
Fenster undicht 5 %
Fensterläden nachträglich entfernt 10 %
Feuchtigkeit (hohe) der Wohnung 20 %
Feuchtigkeit der Wohnung 10 %
Feuchtigkeit im Bad 10 %
Feuchtigkeit im Keller 5 %
Feuchtigkeit im Schlaf- und Kinderzimmer 10 %
Feuchtigkeit im Schlafzimmer 10 %
Feuchtigkeit mit Schimmelpilzbefall 20 %
Feuchtigkeitsschäden durch schadhafte Außenwand 10 %
Fluglärm, erhebliche Lärmbelästigung 8, 5 bis 10 %
Formaldehyd-Konzentration gesundheitsgefährdend 56 %
Fußboden sehr kalt wegen mangelhafter Wärmedämmung 30 %
Geräuschbelästigung durch defekte Maschinen 20 %
Geräusche aus Nachbarwohnung durch normales Wohnverhalten 0 %
Geringfügige Mängel 0 %
Hausmüllschlucker dauernd defekt 2,5 %
Haustüre und Fenster undicht 10 %
Heizung rauscht, kracht, klopft 10 bis 17 %
Heizung ungenügend (im Kinder- und Schlafzimmer) 20 %
Heizungsanlage ausgefallen 25 %
Heizungsausfall (Oktober) 20 %
Heizungsausfall (totaler) während der gesamten Heizperiode 100 %
Heizungsausfall im Schlafzimmer (Februar) 20 %
Heizungsausfall im Winter 50 %
Heizungstemperatur im Winter unter 20°C 20 %
Herd/Backofen nicht nutzbar 3 bis 5 %
Isolierung mangelhaft, 25 % Wärmeverlust 25 %
Kakerlaken- und Mäusebefall (monatelang) 10 %
Keller feucht 5 %
Kinderspielplatz, Sandkiste nicht vorhanden 5 %
Lärm durch angrenzenden Kindergarten 15 %
Lärmbelästigung (erhebliche) durch Gaststätte bis 1 Uhr nachts 37 %
Lärmbelästigung (extern) durch Bauarbeiten 60 %
Lärmbelästigung (häufige) durch Mitmieter mit Störung der Nachtruhe 10 %
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten 15 %
Lärmbelästigung durch Mitmieter 10 %
Leitungswasser rostig 10 %
Mäuse- und Kakerlakenbefall (monatelang) 10 %
Nachtruhestörung 20 %
Nachtruhestörung durch Diskothek 30 %
Neubaufeuchtigkeit 0 %
Nitratgehalt im Wasser gesundheitsgefährdend 10 %
Prostitution im Haus 25 %
Raumtemperatur nur 15°C bis 18,5°C 15 %
Regenwasser tropft durch Zimmerdecke 50 %
Schallisolierung teilweise mangelhaft 10 %
Schallschutz, bauliche Mindestanforderungen nicht erfüllt 20 %
Schimmelbildung 10-15
Schimmelflecken in der Wohnung 7 %
Schornstein defekt, deshalb schlechte Heizleistung 10 %
Taubenhaltung auf dem Nachbargrundstück 25 %
Taubenhaltung des Vermieters, erhebliche Beeinträchtigung der Wohnung 20 %
Temperatur nur 16°C bis 18°C 20 %
Toilette ohne Fenster, Lüftung defekt 5 %
Überschwemmungsschaden, Teppichboden riecht unerträglich 80 %
Unbewohnbarkeit der Wohnung 100 %
Warmwasser fehlt 10 bis 30 %
Waschküche und Trockenraum, keine Nutzungserlaubnis 5 bis 10 %
Waschmaschine (Haus-) defekt 5 %
Wasser dringt durch Zimmerdecke (Naturkatastrophe) 30 %
Wasserschäden (Wohnzimmerdecke und Wände) 25 %
Wohnungstüre fehlt 15 %
Wohnzimmer unbenutzbar wegen eingedrungenem Wasser, Möbel müssen in anderen Räumen gelagert werden 50 %
Zugluft (starke) wegen undichter Fenster und Türen

Sofi

Und wie sieht es eigentlich aus mit einer Mietminderung im Nachhinein, wenn von der Hausverwaltung keinerlei Information bezueglich der Bauarbeiten gegeben wurde, diese "angeblich" von nichts wusste?
Theoretisch konnten wir ja zum 1. März nichts vom Weitergehen der Bauarbeiten wissen, weil uns keiner informiert hat. Zudem sind Semesterferien und bis zum 3.3. war unsere Wohnung leer. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Hausverwaltung hier einfach mal nett ist, denn ich als Mieter kann doch nicht am 25. Februar ahnen, dass den gesamten März über ab 8.00 morgens gehaemmert wird und dann die Miete im Vorraus mindern, dazu auch noch eine Frist wahren nach der Ankündigung, dass ichs machen werde...

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.