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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi!

ich bin zum 01.11.2004 in eine 1-Zi-Wohnung eingezogen, die Wohnung wurde in dem Monat zuvor frisch renoviert. Jetzt ziehe ich zum 15.03.06 aus ( habe jetzt also 16 Monate in der Wohnung gewohnt).
Beim Einzug habe ich die Wände auf zwei Seiten rot gestrichen. Jetzt verlangt mein Vermieter, dass ich wieder weiß streichen muß. Eigentlich sehe ich das nicht so, es steht ja nirgends, dass Wände weiß sein müssen und gestrichen wurde ja erst beim Einzug.
In meinem Vertrag steht folgendes: "Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer wie folgt auf eigene Kosten zu übernehmen. Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich: Küche, Bad, Toilette alle 3 Jahre, Wohnzimmer ( um das dreht es sich in meinem Fall) usw. alle 5 Jahre"
Es steht nichts davon drin, dass bei Auszug gestrichen werden muß.
Kann mir hier jemand Auskunft geben?
Eigentlich sehe ich nicht ein, dass ich wegen der kurzen Zeit streichen muß.
Danke und Gruß
Stichwörter: muß + renovieren

0 Kommentare zu „Muß ich renovieren?”

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