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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich habe für den 01. 12. 2005 zusammen mit einem Kumpel einen Mietvertrag unterschrieben da wir schon länger vorhatten eine WG zu machen.
Die Mängel der Wohnung wurden uns verschwiegen. Der Teppich wurde mangelhaft gereinigt. Ein anderer Mieter hört so laut Musik das ich nicht schlafen kann und wenn ich schlafe direkt aufwache. Das Badezimmer hat kein Fenster und der "Lüftungsschacht" ist auch noch mit der Küche verbunden. Ein anderer Mieter lässt seinen Hund in den Innenhof scheissen. Die Türen werden im Treppenhaus sehr laut auf und zu geknallt. Unsere Ansprechperson ist ein Alkoholiker und duldet das. Ich bin deshalb in letzter Zeit wenn ich nicht woanders schlafen kann nur noch zum schlafen dort. Die Heizung ging im Januar an 2 verschiedenen Tagen nicht.
Ich habe auch schon mit meinem Mitbewohner darüber gesprochen. Doch ihm ist das alles egal.
Jetzt habe ich die Frage mit welcher Frist ich da aus dem Vertrag, der zusammenunterschrieben worden ist, wieder raus komme. Immerhin sind die Mängel erheblich und ich könnte in eine andere Wohnung ab 1.3.06.
Ich bitte um schnelle Antwort

Danke im Vorraus.
Stichwörter: wohnungswechsel

2 Kommentare zu „Wohnungswechsel”

Susanne Experte!

Eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich mit 3 monatiger Frist. Keiner der von Dir genannten Mängel ermöglicht eine fristlose Kündigung.
Will Dein Partner nicht kündigen, hast Du ein Problem, Du musst dann auf Kündigung klagen oder mit dem VM sprechen, inwiefern der Bereit ist, mit Dir einen Aufhebungsvertrag zu machen oder Dich aus dem MV zu entlassen.

fin Experte!

Umfeld und kein Fenster im Bad können schon bei einer Wohnungsbesichtigung in Augenschein genommen werden. Hier hinterher dies als Mangel zu betrachten ist nicht immer gerechtfertigt, da man in einigen Wohnvierteln mit solchen Problemen rechnen muss.

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