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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Dachgeschoss-Wohnung mit Sondernutzungsrecht des Spitzbodens. Die Zugehörigkeit des Spitzbodens zu meinem Sondereigentum bzw. die Ausbaumöglichkeiten mit entsprechenden Auflagen (Bauantrag, Anpassung der Teilungserklärung etc.) sind in der jetzigen Teilungserklärung, die Grundlage des Kaufvertrages ist, geregelt. Dieser Spitzboden wurde durch Umbauarbeiten zu einer Wohneinheit umgebaut, so dass nur ICH Zugang dazu habe, da der Aufgang zum Spitzboden in meiner Wohnung liegt. Das Problem von Anfang an war und ist es, dass die anderen 3 Parteien (auch alles neue Eigentümer) mir den Spitzboden streitig machen, da man nun nur noch mit Zutritt in meine Wohnung auf’s Dach und an Einrichtungen (Antennenanlage/Schornsteinanlage) kommt. „Wie sollen wir im Notfall z.B. bei Sturm auf’s Dach kommen?“, „Wenn ein Brand im Schornsteinschacht ausbricht, muß ein sofortiger Zugriff möglich sein!“ , „Wenn der Fernseherempfang nicht mehr geht, müssen wir umgehend an die Antennenanlage!“
Grundsätzlich würde ich sagen, dass die Teilungserklärung gut die Zugehörigkeit des Spitzbodens zu meiner Wohnung und die Ausbaumöglichkeiten regelt. Jedoch stolpern wir nun in der Teilungserklärung über ein kleines Wörtchen. Denn da heißt es, dass „vorhandene Einrichtungen im Spitzboden…für Durchführungen von Wartungsarbeiten jederzeit[/u:cd88b] möglich“ sein müssen. Was soll „jederzeit“ bedeuten? Zumutbar, nach Terminabsprache? Immer?...wenn es "immer" bedeuten soll, dann frage ich mich, wie dann ein Ausbau im Spitzboden bzw. der Spitzboden zur meiner alleinigen Nutzung möglich sein soll. Die Teilungserklärung scheint mir da nicht stimmig. Einerseits die alleinige Zugehörigkeit zu meiner Wohneinheit und dann die jederzeitige Zutrittsmöglichkeit???? Wie geht das denn? Wenn jederzeit ,dann hätte man mir den Spitzboden nicht zuordnen/verkaufen dürfen sondern als Gemeinschaftseigentum lassen müssen, oder? Hat jemand eine Idee wie man in so einen Streitfall vorgeht? Ich habe schon den Notar (Verfasser der Teilungserklärung) kontaktiert, in der Hoffnung, von ihm eine schriftliche Stellungnahme zu erhalten. Ich hoffe, er meldet sich dazu. Für Eure kompetenten Antworten wäre ich sehr dankbar, bin etwas verzweifelt. Gruß

2 Kommentare zu „Zugehörigkeit/Recht/Pflichten Dachgeschoss-Spitzboden”

Gast Experte!

hallo,

ich kann mir auch nicht vorstellen, das mit "jederzeit" gemeint war, das jeder zu jederzeit bei ihnen durch die wohnung laufen kann/darf ...

das ist wohl in der teilungserklärung etwas "undeutlich" geschrieben worden, sowas ist doch für niemanden zumutbar !

der notar hat die teilungserklärung aufgesetzt, also soll dieser ihnen auch sagen/raten was zu machen ist.

wenn wirklich was an der antenne ist, kann man ja einen termin mit ihnen ausmachen, so wird dies ja auch in anderen fällen geregelt, ich glaube kaum, das die anderen wohnungsbesitzer wollen das "fremde personen" so einfach ohne anmeldung durch die eigene wohnung spazieren...

und wenn ein feuer ausbricht, dann ist das wohl genauso geregelt wie in einer normalen wohnung/haus auch, die feuerwehr kommt per leiter oder bricht die tür auf, das ist aber ein ganz anderer fall, bei sowas ist "gefahr in verzug"...

ich denke der notar ist am zug..

gruß

Jacq

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Den Notar habe ich vor 2 Wochen angeschrieben, bisher aber überhaupt noch keine Resonanz darauf bekommen. Ich habe Ihn gestern nochmal erinnert, um Rückmeldung gebeten. Ist dieser, als Verfasser verpflichtet schriftlich[/u:fce46] Stellung zu nehmen? Gruß

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