 hat diese Frage gestellt
 hat diese Frage gestellt  
  
 Gast  
 
		Hallo,
ja, haben Sie Ihrem Vermieter den Mangel angezeigt, am besten Schriftlich, eine Ausreichende Frist zur Behebung der Mängel gelassen (ca. 1 Woche), dann können Sie die Miete mindern, bis der Mangel behoben ist.
Ich weiß nicht genau was bei Ihrem Abfluß defekt ist (großer oder kleiner Schaden ) ca. könne Sie aber annehmen:
Abflussstau (20 - 38 %)