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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin vor ca 3 Monaten aus meiner alten Wonung ausgezogen (nach 17 Monaten Mietverhältnis). Wir haben versucht die Wohnung nach besten Gewissen zu renovieren , aber der VM hatte trotzdem noch Forderungen von 1000 euro , da ich einige Wände nicht gestrichen hatte, da ich diese für noch gut befand. Ich hatte Widerspruch eingelegt.
Nun hat er einen neuen Vermieter gefunden, der eingezogen ist,ohne das irgendetwas renoviert wurde(es sind also keine Kosten entstanden), und stellt nur noch 500 Euro Forderungen an mich. Nach dem ich mir heute die Einzelheiten der 500 Euro auflisten lassen wollte, wurde mir erklärt das der Vermieter mit dem neuen Mieter abgeklärt hat, das dieser bei Auszug nicht renovieren muss, und sie deswegen von mir jetzt 500 Euro noch einbehalten um die dann enstehenden Kosten (teilweise) zu decken.

Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, da mich die Abmachungen / das neue Mietverhältnis nix angeht und ich auch nicht gefragt wurde, ob ich in sowas einwillige.

Liege ich richtig, wenn wenn ich diese Forderungen jetzt komplett ablehne und meine Kaution zurückfordere?
Stichwörter: forderungen + mieter + neu + trotz + eingezogenen

6 Kommentare zu „Forderungen durch Vermieter trotz neu eingezogenen Mieter”

Susanne Experte!

Stimmt, was der VM mit dem neuen Mieter verhackstückt ist egal.

Der Vermieter hat nur Anrecht auf Forderungen, die sich aus Deinem Mietverhältnis resp. Mietvertrag ergeben und die beliefen sich ja auf 1000.-€.

mbaier

ie 1000 euro sind hinfällig(werden nicht mehr gefordert), und die 500 Euro werden gefordert, um die Kosten beim Auszug des Nachmieters mit abzudecken. Darum denke ich das ich nichtmal die 500 zahlen muss.

Susanne Experte!

Es stellt sich doch die Frage, wie die Vereinbarungen Eures Mietvertrags waren und warum Du einige Wände nicht gestrichen hast.

Möglicherweise sind einige Vereinbarungen Deines alten Vertrages, je nachdem, wie alt er ist, rechtlich gesehen nichtig, d.h. die Klauseln sind ggf. ungültig, bei z.B. starrer Fristenklausel und gleichzeitiger Endrenovierungsklausel.

Hierzu mal die Suchfunktion zum Thema Schönheitsreparaturen in der Rubrik Urteile benutzen!

Auf ungültige Klauseln kann der VM dann natürlich keinerlei Forderung berufen.

mbaier

Es gab ein Klausel das die Wohnung bei Auszug malermässig zu renovieren ist. Durch Nachlesen habe ich festgestellt das diese Klausel ja ungültig bei einem 17 monatiges Mietverhältnis unwirksam ist, sprich normale Renovierungsarbeiten sind in Wohnraum/Schlafzimmer nach 5 Jahren , Küche/Bad nach 3 Jahren zweckmässig. Fristenklausel wurde im Mietvertrag nicht erwähnt. Renoviert wurde von mir übermässig abgenutzte Wände/Decken die Gebrauchspuren aufwiesen. Was noch in gutem Zustand war, wurde nicht gemalert.

Susanne Experte!

Grundsätzlich besteht eine Renovierungspflicht durch den Vermieter, die darf er mit einer wirksamen Klausel im Mietvertrag auf den Mieter abwälzen.

Inwiefern Dein MV eine wirksame Klausel enthält kann nur ein Fachanwalt beurteilen, den Du aufsuchen solltest, wenn Du die 500.-€ sparen willst.

Eine andere Möglichkeit ist, Du zahlst nicht und der VM verklagt Dich (vielleicht), dann wird das Ganze direkt vor Gericht geklärt und Du brauchst auch einen Anwalt.

Oder Du zahlst und hast keinen Stress mehr....

tenant61 Experte!

ich befürchte, dass du zahlung nicht vorbei kommst. denn wenn eine renovierung mietvertraglich geschuldet war darf der vermieter (ggfs zeitanteilig gequotelt) die kosten fordern. dabei ist es unerheblich, ob er die renovierung auch tatsächlich durchführt oder nicht oder irgendeine vereinbarung mit dem nachmieter trifft.
prüfen könntest du allenfalls (wobei ich davon ausgehe, dass eine wirksame renovierungsklausel im vertrag enthalten war), ob die kosten korrekt ermittelt wurden. ohne jetzt alle details zu kennen, wage ich bei (nur) 500 € mal die behauptung, dass der betrag zu zahlen ist.

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