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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Umstellung auf Erdgas bedarf nicht der Zustimmung aller Wohnungseigentümer

Wird im Zuge der In-Stand-Setzung einer Heizungsanlage von Öl auf Gas umgestellt, bedarf ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümer nicht der Zustimmung sämtlicher Eigentümer. Eine solche Entscheidung betrifft keine über das normale Maß hinausgehende Beeinträchtigung des einzelnen Eigentümers. Die mit der Gasbefeuerung verbundene, niemals ganz ausschließbare abstrakte Explosionsgefahr hält sich im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos. Die Energiequelle Gas ist auch eine verkehrsübliche und erprobte Heiztechnik.
Über die Umstellung kann daher von den Wohnungseigentümern mit einfachem Mehrheitsbeschluss entschieden werden (BayObLG, Beschluss vom 31.01.2002).
Stichwörter: zustimmung + bedarf + erdgas + umstellung + wohn

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