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Modernisierungsmaßnahme: Wasserzähler
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Modernisierungsmaßnahme: Wasserzähler
Der Einbau von Wasserzählern stellt eine Modernisierung dar und rechtfertigt die gesetzlich zulässige Mieterhöhung. (AG Hamburg-Blankenese, Az. 518 C 99/02, aus: ZMR 2003, S. 270)
Der Einbau von Wasserzählern stellt eine Modernisierung dar und rechtfertigt die gesetzlich zulässige Mieterhöhung. (AG Hamburg-Blankenese, Az. 518 C 99/02, aus: ZMR 2003, S. 270)
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