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Hausreinigung
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Hausreinigung
Wird vom Hauswart oder einem Reinigungsservice die Hausreinigung nicht im notwendigen und üblichen Umfang durchgeführt, ist der Mieter zu einer anteiligen Kürzung der in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen Hauswartkosten berechtigt. (AG Frankfurt/Main, Az. 33 C 1355/95, aus: WM 12/96, S. 77
Wird vom Hauswart oder einem Reinigungsservice die Hausreinigung nicht im notwendigen und üblichen Umfang durchgeführt, ist der Mieter zu einer anteiligen Kürzung der in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen Hauswartkosten berechtigt. (AG Frankfurt/Main, Az. 33 C 1355/95, aus: WM 12/96, S. 77

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