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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

ich habe am samstag meine wohnung übergeben. der vermieter macht nun massiven ärger wegen:

- 2 heizkörpern, die ich mal dummerweise mit wandfarbe gestrichen hatte. wir hatten die alte farbe so gut es ging wieder vorsichtig entfernt hatten und mit heizungsfarve drübergestrichen. der vermieter behauptet nun die heizkörper wären nun kaputt, obwohl sie einwandfrei funktionieren. meine frage: was kann mir der vermieter von der kaution abziehen, die heizkörper sind fast 50 jahre alt?

- in der wohnung unter mir sind an den decken in mehreren zimmern wasserflecken. daraufhin wurde festgestellt, dass meine toilette undicht sei. nun will der vermieter mich dafür zahlen lassen, weil ich ihm nichts von der undichten toilette mitgeteilt habe. selbige hat aber nie getropft, den schaden hat man nur bemerkt, wenn man den toilettenabzug permanent gedrückt gehalten hat. da dazu keine notwendigkeit besteht, habe ich das nicht bemerkt. kann der schaden überhaupt daher kommen, wenn in anderen räumen nichts undicht war? kann mich der vermieter verantwortlich machen?

- der vermieter behauptet nun auch ich hätte einen alten schrank aus dem keller räumen müssen, will mir dazu ein ultimatum stellen und droht mit anwalt. dabei hatte ich mit seinem sohn mündlich vereinbart, dass der drinbleiben dürfe, weil der noch von den vormietern stammt. bei der übergabe wurde vergessen den keller anzuschauen und im übergabeprotokoll steht daher nichts dazu drin. leider habe ich kein exemplar davon.

- der vermieter hat behauptet die wohnung sei "saumäßig" gestrichen, obwohl es nur ein paar schönheitsfehler gibt, die wir wegen schlechten lichtes beim renovieren nicht sehen konnten. kann er auf meine kosten die wohnung komplett streichen lassen?

- generell: kann der vermieter von mir noch mehr fordern als die kaution?

ich habe morgen einen termin beim mieterschutzbund. der kann zumindest die korrespondenz für mich übernehmen.

vielen dank für ihre hilfe
Stichwörter: vermieter + ärger + auszug

0 Kommentare zu „ärger mit vermieter bei auszug”

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