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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe heute zum ersten Mal eine BK-Abrechung erhalten und bekomme erfreulicher Weise 170€ zurück. Für die Jahre 2002 und 2003 habe ich keine bekommen, da ich aber den gleichen Satz gezahlt habe müsste ich für die Zeit eigentlich auch etwas zurückbekommen. Habe ich da noch einen Anspruch auf die Abrechnung?
Stichwörter: bkabrechung + einfordern

1 Kommentar zu „Kann ich die BK-Abrechung 02 und 03 noch einfordern?”

Susanne Experte!

Ja, sollte die Abrechnung ein Guthaben ergeben, hast Du Anspruch auf Auszahlung, Voraussetzung ist die Abrechnung. Daher erst einmal den Vermieter anschreiben, falls er nicht reagiert, musst Du per Anwalt auf Abrechnung klagen.

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