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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Konkreter Fall stellt sich folgendermaßen dar:

Die reguläre Abrechnung wurde kurz vor Ende der Ausschlussfrist zugestellt und anschließend NACH Ende der Frist durch eine korrigierte Abrechnung ersetzt.
Diese neue Abrechnung enthält Kosten, die in der ursprünglichen Abrechnung nicht enthalten waren. Der Vermieter begründet die Korrektur der Abrechnung damit, dass er die besagten Kosten bei der Erstellung der Abrechnung vergessen hat. Müssen diese Kosten trotz der verspäteten Geltendmachung gezahlt werden?

Wäre nett wenn jemand darauf eine Antwort hat (gern auch mit entsprechenden Verweisen auf Vorschriften oder Urteile).

Vielen Dank

1 Kommentar zu „nachträgliche Abrechnung von Betriebskosten”