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Vergebliche Finanzierungsaufwendungen für ein Eigenheim

Wird ein Haus, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist wieder veräußert, können die Schuldzinsen aus der Finanzierung des Immobilienerwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn mindern. Diese Verrechnungsmöglichkeit beschränkt der Bundesfinanzhof allerdings auf die Aufwendungen, die auf die Zeit entfallen, in der der Steuerpflichtige bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war.

Urteil des BFH vom 16.06.2004
X R 22/00
Pressemitteilung des BFH

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