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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keine Grunderwerbssteuerbefreiung bei Unverheirateten

Ein Mann erwarb von seiner langjährigen Lebensgefährtin einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück. Zwischen Abschluss des notariellen Vertrages und der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch heirateten die beiden. Als das zuständige Finanzamt für die Grundstücksübertragung Grunderwerbssteuer erhob, berief sich der Steuerpflichtige darauf, dass der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers von der Grundsteuer befreit ist.

Der Bundesfinanzhof lehnte jedoch die Anwendung dieser Regelung hier ab. Maßgeblich für die Erfüllung eines Steuerbefreiungstatbestands (hier Verheiratung) sind allein die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Dies war hier der Abschluss des Grundstückskaufvertrages. Dass die Vertragsparteien noch vor der erfolgten Grundbucheintragung heirateten, war für das Gericht ohne Belang. Eine andere Beurteilung ergab sich auch nicht daraus, dass beide seit Jahren wie eine Familie zusammenlebten und aus der Verbindung sogar zwei Kinder hervorgegangen waren. Insbesondere sahen die Bundesrichter in der unterschiedlichen Behandlung von verheirateten und nicht verheirateten Paaren keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz).

Urteil des BFH vom 25.04.2001
II R 72/00
RdW 2002, 234

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