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Kompetenzüberschreitung der Eigentümergemeinschaft

Ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft, wonach die ursprüngliche lose Verlegung der im Sondereigentum der Eigentümer stehenden Bodenbeläge der Balkone nicht geändert werden darf, überschreitet die Regelungskompetenz der Eigentümergemeinschaft und ist daher nichtig.

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 27.02.2002
3 Wx 348/01
WM 2002, 276
RdW 2002, 670

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