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Nachlässiger Testamentsvollstrecker

Ein Testamentsvollstrecker ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Verletzt er diese Pflichten schuldhaft, ist er für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Lässt ein Testamentsvollstrecker ein Nachlassgrundstück für die Hälfte seines Verkehrswerts versteigern, ohne sich zuvor um eine bessere Verwertung - etwa durch einen Verkauf auf dem freien Markt - bemüht zu haben, hat er dem Erben die Differenz zwischen Verkaufserlös und Verkehrswert zu ersetzen.

Urteil des BGH vom 23.05.2001
IV ZR 64/00
NJW-RR 2001, 1369

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