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Gast Experte! hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt
Hallo Leute,

ich habe kürzlich die Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters über einen RA erhalten.
Die Rechtsform scheint in Ordnung zu sein.

In der Kündigung steht: Kündigung der Wohnung ... zum 30.06.2006.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs über das Vertragsende hinaus wird bereits jetzt widersprochen.

Nun die Frage: Ist dieser Termin fix oder kann ich die Wohnung auch früher zurückgegeben?

Danke für jede Antwort.

Arno
Stichwörter: kündigungszeitpunkt

1 Kommentar zu „Kündigungszeitpunkt”

Susanne Experte!

Natürlich kannst Du früher raus, nur dann musst Du fristgerecht kündigen. I.d.R. sind das 3 Monate.

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