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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe da ein kleines Problem. Mein Mietverhältniss ist zum 31.08.2005 geendet. Mitte August habe ich dan die Übergabe mit den Vermieter gemacht. Seit dem laufe ich meiner Kaution von über 1000,00 € hinter her. Zuerst war er im Urlaub. Dann habe ich Ihm irgendwann mal telefonsich erreicht. Das war letzten Samstag. Er sagte mir er wolle jetzt die End Abrechnung fertig machen und mir zusenden. Und dan die Kaution zurückerstatten. Wie lange kann er denn ide Kaution zurückhalten. Ich dachte das diese nach beendigung des Mietverhältniss zurückerstatten muss. Ich habe fast 2 Jahre dort gewohnt. Rechnet er dann die 2 JAhre ab. Ich habe in der Zeit wo ich odrt gewohnt habe nie eine Nebenkostenabrechnung gesehen. Kann mir jemand da weiterhelfen. Da ich auf das Geld der Kaution angwiessen bin. Ich will da jetzt auch beim ehmaligen Vermieter keinen Druck machen. Hoffe hier weiß jemand rat.

gruß
Maik
Stichwörter: mietkaution + rückerrstattung

9 Kommentare zu „Rückerrstattung der MietKaution”

MVP

Die Abrechnungen der Nebenkosten für das Jahr 2003 und früher musst du nicht akzeptieren.

Die Nebenkosten für 2004 darf der Vermieter bis zum 31.12.2005 abrechnen. Die Kaution sichert diese KOsten. Der Vermieter darf einen Betrag zu dieser Sicherung einbehalten, wohl kaum 1000,00 €.

mzimmer

Danke, das ist ja schon mal ne nützliche Info, heißte r kann für 2004 und bis zum 31.08.2005 die Nebkostenabrechnen.
Bi wann muss er dies den getan haben bzw. bis wann muss er die Kaution urückerstatten. Ich würde dennen gerne auf den Sack gehen. Weil da einiges Vorgfeallen ist.
Die Abrechnungen der Nebenkosten für das Jahr 2003 und früher musst du nicht akzeptieren.

Die Nebenkosten für 2004 darf der Vermieter bis zum 31.12.2005 abrechnen. Die Kaution sichert diese KOsten. Der Vermieter darf einen Betrag zu dieser Sicherung einbehalten, wohl kaum 1000,00 €.[/quote:af6f5]

SiENcE

Hi,

also der Vermieter kann 3-6Monate warten eh er Dir die Kaution zurückzahlt.

Bei mir is das selbe Problem. Bin am 1.8 ausgezogen und die Wohnung wurde abgenommen...aber die Vermieterin zahlt immer noch nicht aus.

Sie meinte irgendwann diesen Monat. Na mal sehn.

Ansonsten wie oben geschrieben.

Gruss

Gast Experte!

ich bin vor heute genau 6 monaten ausgezogen und habe meine kaution bisher nicht wiederbekommen..darf der vermieter das?

Gast Experte!

Bei einem Auszug in 2005 darf der Vermieter die Kaution bis 31.12.2006 einbehalten! Da müssen auch 1000 Euro nicht zuviel sein.

Voraussetzung : Nebenkostenabrechnungszeitraum = Kalenderjahr.

Die Gerichte erwarten allerding eine Zwischenabrechnung des Vermieters 2-6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses. Diese kann allerdings auch so aussehen, das der Vermieter sagt, "Aufgrund der zu erwartenden Unterdeckung der Nebenkosten (z.B. Heizkosten oder Abwasserkostenanstieg) wird die Kaution in Höhe von z.B. 1000 Euro einbehalten."

Susanne Experte!

Das letzte Posting enthält allerhand Fehlinformation:

Bei einem Auszug in 2005 hat der VM bis 31.12.06 die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Dafür darf er einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, wenn mit einer Nachzahlung zu rechnen ist.

Im BGB steht, dass der VM nicht zu einer Zwischenabrechnung verpflichtet ist, das betrifft die Nebenkostenabrechnung. Allerdings kann er vorher schon ordentlich über die Kaution abrechnen.

Gast Experte!

Bevor man Fehlinformation schreit, sollte man sich besser informieren!

Eine Zwischenabrechnung der Kaution nach 2-6 Monate ist bereits von so vielen Gerichten verkündet worden, das jeder die Urteile bei Bedarf finden sollte.

Susanne Experte!

Lesen und verstehen sind offenbar 2 Sachen: in meinem Posting steht unmissverständlich, dass sich die Zwischenabrechnung auf die Nebenkosten bezieht.

Gast Experte!

Ich habe eine ähnliches Problem und mich somit umfangreich erkundigt.
1. NK Abrechnungen bis spätestens Ende des Folgejagres also z.B. NK von 2004 bis spätestens 31.12.2005. Danach muß NICHT mehr bezahlt werden.
2. Rückzahlung der Kaution bis spätestens 6 Monate nach Mietende
OLG Karlsruhe WM 87,156 und OLG Celle WM 86,61
und auch das BGH hat so entschieden (BGH WM 87,310) andere Gerichte entschieden für 2 bis 3 Monate. Bis zu diesem Zeitpunkt muß die NK Abrechnung erstellt sein, ansonsten müssen schwerwiegende und nachvollziehbare Gründe vorgelegt werden. Davor ist es üblich bereits einen Teilbetrag auszuzahlen !

Als Druck machen und Urtele zitieren !

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