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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

wir stecken so richtig in der Sch.... ! Lange und auch fast unvorstellbare Geschicht.
Wir haben wie so oft ewig lange eine 3-Raumwohnung gesucht, nichts zu finden gewessen. Durch Zufall haben wir dann von einer Bekannten erfahren das diese aus Ihrer Wohnung auszieht .... und genau soeine wie wir gesucht haben. Nachdem wir uns entschlossen hatten die Wohnung zu nehmen haben wir mit der Bekannten und dem Vermieter vereinbart das wir die Wohnung etwas eher beziehen können (Mietvertrag lief ab 01.07.05) wenn wir diese selbe malern, aber der Vormieter (Bekannte) die Farbe stellt und mit hilft. Ebenfalls haben wir mit dem Vermieter vereinbart das wir die Wohnung nur anmieten wenn der alte Teppichboden ( 10 Jahre alt) ausgetauscht wird. Mit eben diesem Teppichboden geht der Ärger los. Erst hat der Vermieter allen Teppichlegern abgesagt da diese zu teuer seinen (1700 € für 80 qm). Darufhin habe ich mit dem Vermiter gesprochen und mit seinem Einverständniss selber eine Firma gesucht und auch durch meinen früheren Bekannten finden. Eigentlich konnte auch dieser die Preisvorstellungen des Vermieters nicht halten worauf ich mich dann wegen Zeitdruck mit Ihm darauf einigte etwas Eigenleistung durch das entfernen des alten Teppichboden zu erbringen damit dieser den Preisvorstellungen des Vermieters entsprechen kann. Da ich einer selbständigen Tätigkeit nachgehe und für mich Zeit kostbar ist (-: rief ich natürlich den Vermieter an und vereinbarten mit Ihm das ich den alten Teppich entferne und er dafür von der erste Mietzahlung nur ca. 60% erhält. Nachdem wir (Kumpies und ich) den Teppich entfernt hatten kahm dann ja auch die Verlegefirma und wollte diesen neu verlegen, aber, auf Grund von Schlamperei am Bau des Hauses (10 Jahre alt) stellte sich nun heraus das der Estrichboden völlig defekt war und abgefrässt werden musste. Vermieter hat sein OK (Kosten waren um 100% gestiegen) gegeben und Fussboden wurde abgefrässt sowie Teppich verlegt. Zwischenzeitlich hatten wir die Wohnung alleine gemalert (Vormieter hat nicht wie zugesagt Farbe gestellt und auch nicht mit geholfen) aber auf Grund der ganzen Verzögerungen und der Tatsache das die Verlegung des Teppichbodens ohne jeglichen Schmutz verlaufen sollte (wenn Estrich OK gewessen wäre) haben wir zwischen Entfernen des alten Teppichs durch uns und verlegen des neuen Teppichs die Wohnung gestrichen. Durch das Abfrässen vom Estichs ist dann soviel Dreck entstande das wir Wohnung wieder malern mussten, "auf unsere Kosten natürlich". Ebenfalls ist aus dem geplannten Tag helfen beim entfernen des Teppichbodens durch mich im Endefeckt eine Woche Knochenarbeit geworden da ich ja zugesagt hatte bei der Verlegung zu helfen. Kosten an Arbeitszeit für mich ca. 1000 € . OK, Teppich war drin. Nun sollte die Übergabe der Wohnung stattfinden. Nachdem ich den Vermieter anrief wegen der Übergabe sagte dieser zu mir "machen Sie die Übergabe selber mit Frau St... (Vormieterin)" "die Kosten für den Markler sind mir zu hoch" , "senden mir dann Ihr Übergabe-/Mängelprotkoll zu". Geagt, getan, Frau St... wollte uns nichts unterschreiben und wir auch Frau St... nichts da Sie einige Mängel die wir aufgeschrieben hatten angeblich nicht verursacht hatte. Wir haben alles aufgeschrieben und fotografiert!!! Also sandte Frau St... Ihre Mängelliste eigens zum Vermieter. Nachdem ich dann mit dem Vermieter gespochen hatte und Ihm meine gravierenden Mängel mitteilte sagte dieser zu mir "ich behalte die Kution von Frau St... in Höhe von 1200 € ein und beseitige die Mängel davon" , "senden Sie mir Ihre Mängelliste sowie die Kaution von 1200 € zu". Da bei mir ein Licht aufging und ich ja nicht direkt wuste welche Mängel nun wirklich von Frau St... verursacht wurden hab ich dem Vermieter die Mängelliste zukommen lassen und ebenfalls mitgeteilt das ich die Kaution erst zahlen werde wenn dies Mägel durch Ihn beseitigt wurden. Ebenfals teilte ich dem Vermieter mit das ich die Miete für 2 Monate nicht zahlen werde da sich auf Grund der Ereignisse mit dem Teppich der Termin für den Einzug nicht halten lies (wir für 3 Monate die alte Wohnung noch zahlen mussten), ich ja viel mehr Zeit wie vereinbahrt für die Helfertätigkeiten beim Verlegen des Teppichs aufbringen musste und wir auf Grund der Frässarbeiten die Wohnung nochmals renovieren mussten. Ebenfalls bat ich inständig darum endlich mal eine Firma zu schicken welche die Stände der Heizung abliest, bis Dato ist dies auch noch passiert und wir können nicht heizen.
Auf dieses Schreiben hin kahm keine Reaktion vom Vermieter nur die heute "Fristlose Kündigung". Wir haben jetzt laut Schreiben die Wohnung innerhalb von 5 Tagen zu räumen mit der Begründung "keine Mietzahlung und Kautionszahlung".
Was sollen wir machen, Frau ist Hochschwanger (noch 3 bis 4 Wochen), Wohnung gibt es keine, Zeit ist auch keine und irgendwo kann das doch nicht rechtens sein????

Hier ein Auszug aus meiner Mängelliste: Türblätter von mehreren Räumen ausgebrochen, Wohnung in völlig ungereinigtem und verwahrlosten Zustand übernommen, Schimmel an Dachfenstern, Fenster- und Türgummis alle undicht, Badewanne rostet, Ungeziefer wegen defekten Silikonfugen an Wandabschlüssen, Risse in den Wänden, Farbe blättert von den Wäden ab da seit 10 Jahren nicht mehr Tappeziert, Fliesen in Bad und Küche kaputt. Die Mängelliste geht über 3xA4-Seiten!!!!

Wir danken euch schon jetzt für eure Hilfe, Grüße, Lars und Claudia
Stichwörter: hilfe + kündigung + bekommen + fristlosse

6 Kommentare zu „Hilfe , fristlosse Kündigung bekommen.”

Susanne Experte!

Hallo Lars und Claudia,

erst mal ruhig Blut, so schnell geht das nicht. Du hast ja schon einige Argumente genannt, die der Kündigungsbegründung widersprechen. Natürlich muss sich hier an die Vereinbarung des MV gehalten werden, da kann man nachher nichts sagen, ich zahl erst, wenn die Mängel behoben sind...Wenn weiterhin abgesprochen wurde, dass Deine Kosten bei Einzug mit der Miete verrechnet werden, solltest Du hier auch eine schriftliche Aufrechnung machen und alles Kosten aufzählen, die Du hattest. Natürlich kannst Du dort auch Deine Mannstunden aufführen.
Damit das Ganze für Euch auf der sicheren Seite ist etc. solltet Ihr auf jeden Fall einen Anwalt aufsichen. Der kann dem VM die entsprechende Post zustellen und auch darüber aufklären, dass man eine hochschwangere Frau nicht fristlos kündigen kann, siehe Härteklausel.

Gast Experte!

Nichtbezahlen von Miete und Kaution führt zur ausserordentlichen Kündigung.

Da spielt eine schwangere Frau keine Rolle.

Evtl. bekommt ihr eine verlängerte Räumungsfrist, dafür aber die Anwalst/Gerichtskosten draufgebrummt.

Mein Tip: Sofort Kaution/Miete nachbrzahlen, dann wird die Kündigung unwirksam.

Susanne Experte!

Hallo Det,

das stimmte so nicht, weil es auf diesen Fall nicht so platt anzuwenden ist. Bezüglich der Härteklausel spielt die Schwangerschaft natürlich eine Rolle.

Weiterhin hat der Mieter vom Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nach §556a BGB gebrauch gemacht.
Ohne Eigenleistung des Mieters wäre die Wohnung nicht zu Mietbeginn bezugsfähig gewesen, der VM hätte diversen Schadenersatz leisten und u.a. eine Ersatzwohnung stellen müssen. Darüber sollte ihn mal einer aufklären, wenn nötig, halt ein RA oder Gericht!

volker* Experte!

Hallo Susanne,

bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB und Abs. 2 sowie § 569 Abs. 1 und Abs. 2 BGB ist § 574 BGB nicht anwendbar, auch nicht, wenn nicht fristlos gekündigt wird.

Hinsichtlich § 536 a BGB obliegt die Beweislast dem Mieter. Deshalb schnell eine entsprechende Abrechnung erstellen und dem Vermieter zustellen.

In diesem Zusammenhang Aufrechnung mit Mietzahlung erklären.

Führt bei einem Urkundenprozess zu einem Vorbehaltsurteil.

Viele Grüße
Volker

Gast Experte!

Hallo Susanne,

ich hab das grad mitgemacht, genau dieses Spiel, von der Vermieterseite her.

Es gibt ne längere Räumungsfrist und das Thema ist durch.

Auch die Aufrechnung mit der Mietzahlung führt da nicht zum Ziel, da keine Beweise da sind (Mündlich ? Nie mehr)

Kaution steht auch noch aus. Da wird jeder Richter stutzig.

Gruss det11

(sollte jemand Interesse an meinem 'Fall' haben, ich mail gerne mal mein Kopien weiter)

bikerboy

Hallo,

danke erstamal für die vielen Tips euch allen.

Grundsätzlich haben wir kein Problem damit hier die Miete zu zahlen, allerdings sehen wir es nicht ein für eine Wohnung welche völlig verwahrlost und nicht renoviert war die komplette Miete zu zahlen. Ebenfalls konnten wir die Wohnung trotz der gebrachten Eigenleistungen erst viel später beziehen und konnten somit auch nicht die terminlich vereinbarte Übergabe der alten Wohnung halten. Was die Kaution angeht währe dies ebenfalls kein Problem (er will eine Bankbürgschaft), allerdings hat der Vermieter ja von der Vormieterin die Kaution einbehalten um Mängel zu beseitigen was er ja aber nicht tut. Ich möchte keine Kaution leisten bevor die Mängel nicht instand gesetzt sind um dann nicht bei einem späteren Auszug so dazustehen wie die Vormieterin, nämlich das dieser die dein auch einbehällt, erst recht nicht weil es ja kein ordentliches Übergabeprotokoll gibt und sich dann ja nicht nachvollziehen läst welche Mängel denn nun wirklich schon da waren.
Ebenfalls sehe ich nicht ein 100% Miete zu zahlen wenn es in der Wohnung schimmelt oder mann auf Toilette nie allein ist weil das Ungeziefer rumläuft.

Nach meiner Auffassung denke ich das der Vermieter diese Mängel nicht beseitigen will (Kosten) und daher lieber den Weg nehmen will seine nervenden Mieter einfach zu kündigen und dann neu zu vermieten, denn sein Problem wird sein das er ebenfalls kein ordentliches Übergabeprotokoll hat, daher diese Mängel eigentlich beseitigen muss und nicht so recht weis wem er es dann berechnen soll. Denn wenn ich ehrlich bin hätten wir die meisten Mängel bei einer normalen Wohnungsübergabe nicht gesehen und diese dann erst nachher wenn es zu spät ist festgestellt.
Somit will er uns raus haben, die gröbsten Mängel etwas vertuschen, mit dem nächsten Mieter eine ordentliche Wohnungsübergabe machen und wenn der dann die Mängel feststellt ist es zu spät und dieser hält schön den Mund und zahlt braff die Miete. Oder denke ich da falsch??

Ebenfalls stört mich der Zeitraum welchen er uns gelassen hat, nämlich 8 Tage bis zur Räumung und die Mietzahlungen möchte er natürlich auch zu 100 % nachgezahlt haben ... von den vereinbarten Nachlässen ist da keine Rede mehr.

Danke für euch schon mal, Lars

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