
Vorkaufsrecht

Mich beschäftigt folgende Frage:
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es für Mieter bei Verkauf ihrer Wohnung ein Vorkaufsrecht.
Ist diese Regelung auch zutreffend für Mieter eines Reihenhauses, wenn das Haus verkauft werden soll?
5 Kommentare zu „Vorkaufsrecht”
volker*
Hallo Captain Kirk,
Vorkaufsrecht hat nur der Mieter, dessen Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und die dann an einen Dritten verkauft werden soll, der nicht Familienangehöriger oder Angehöriger des Haushalts des Vermieters ist.
Also kein Vorkaufsrecht beim Reihenhaus.
Viele Grüße
Volker
Susanne
Hallo kirk,
das heisst aber nicht, dass Du nicht auch als derzeitiger Mieter ein Angebot zum Kauf machen könntest, Du hast halt nur keinen Vorteil gegenüber Dritten.
Gast
Danke für die Antworten
Gast
Hallo,
ehrlich gesagt habe ich diese Ausführung nicht ganz verstanden. (Bin eben nicht Mr.Spock <!-- s:? --><!-- s:? --> )
Bedeutet das, dass nur in Wohnblöcken, die einer Wohnungsbaugesellschaft oder ähnlichem gehören, die Mieter bei der Umwandlung in Eigentum ein Vorkaufsrecht haben?
Sonst nicht?
Oder liegt hier der Unterschied zwischen Wohnung und Haus?
Wäre für eine weitere Erklärung dankbar.
Gruß,
Scottie
Hallo Captain Kirk,
Vorkaufsrecht hat nur der Mieter, dessen Wohnung nach der Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und die dann an einen Dritten verkauft werden soll, der nicht Familienangehöriger oder Angehöriger des Haushalts des Vermieters ist.
Also kein Vorkaufsrecht beim Reihenhaus.
Viele Grüße
Volker[/quote:34d77]
Susanne
Es geht hier nicht um Wohnblöcke, sonder um MFH (Mehrfamilienhäuser).
Umkehrschluss: Wenn ich mein vermietetes Einfamilienhaus verkaufen möchte, muss ich dem derzeitigen Mieter kein Vorkaufsrecht einräumen.