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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich und mein Freund haben eine Wohnung angemietet, wo man auf Anhieb die maroden Fenster nicht gesehen hat. Als dies bemerkt wurde [von außen sind sie aus (teilweise splitternden) Holz, herausbrechenden oder verrottenden Fensterkitt (zudem haben die übrigen Mieter (und die der anderen Häuser) modernisierte Fenster (Kippfenster, unsere lassen sich nur ganz öffnen)] haben wir das dem zuständigen Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaft gemeldet. Der zeigte sich auch erst einsichtig und meinte, wir würden vorest das herausgebrochene Fensterkitt repariert bekommen und anschließend (noch vor dem Winter) würden die Fenster modernisiert. Da sich aber niemand bei uns gemeldet hat (und die besagte Einsicht kam nach dem dritten Anruf wegen der Fenster), habe ich heute morgen nochmal angerufen und da meinte der Mitarbeiter, das er so etwas nie gesagt habe und das die Fenster nicht modernisiert würden. Zwar würden die ganzen Häuser der Gesellschaft nach und nach modernisiert, aber das kann ja auch bedeuten, das neue Rohre verlegt werden. Den Hinweis, das alle anderen Wohnungen des Blocks schon längst neue Fenster haben, ignorierte er.

Nun meine Frage. Hat man nicht ein Anrecht auf Modernisierung, wenn es bei allen anderen Mietern schon statt gefunden hat? Immerhin ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich darauf verwiesen, das die maroden Fenster Teil des Vertrages sind.

Für eine Antwort bedanke ich mich im Vorraus!

Lieben Gruß, S.M.
Stichwörter: modernisierung + recht

1 Kommentar zu „Recht auf Modernisierung?”

Susanne Experte!

Darauf muss auch nicht verwiesen werden!

Den Mangel in allen Einzelheiten schriftlich dem VM melden mit Fristsetzung zur Beseitigung und den Hinweis auf Mietminderung.

Wollt Ihr im Winter nicht unbedingt die Euros zum Kamin hinaus heizen, dann jetzt zum Anwalt oder gleich wieder ausziehen!

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