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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Arbeitnehmer-Urteil

Arbeitnehmer müssen Kosten für Fortbildungen dann an den Chef zurückzahlen, wenn sie kurze Zeit später den Betrieb verlassen. Wird dem Angestellten jedoch vom Chef gekündigt, muss die Firma die Kosten tragen (BAG; Az.: 5 AZR 535/97).
Stichwörter: arbeitnehmerurteil

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