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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
beim Auszug verlangen, dass ich die Wohnung renoviere und einen neuen Teppichboden verlege, wenn im Mietvertrag folgendes steht:
"Der Mieter hat sich vom Ordnungsgemäßen Zustand orientiert und keine Mängel festgestellt" und "Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im sauberen Zustand dem Vermieter zurückzugeben"?

Was heißt "sauber". Muss ich nur kehren oder auch putzen. Was ist mit Türrahmen, Fenstern und Fensterrahmen?
Schönheitsreparaturen sind nicht vereinbart.
Da es meine erste Wohnung ist, weiß ich nicht, wie diese übergeben werden muss.
Danke im voraus für eure Antworten.
Bea
Stichwörter: vermieter

1 Kommentar zu „Kann der Vermieter...”

Oliver Curd Experte!

Hi,

wenn im MV nichts über Renovierung und Schönheitsrep. steht, dann muss Sie der Vermieter machen.

Sie müssen die Wohnung in einem Besenreinen Zustand verlassen.

Der Teppichboden muss nur erneuert werden, wenn er von Ihnen total unbrauchbar gemacht worden ist. Normale Teppichabnutzung ist mit dem Mietzins abgegolten.


Sie brauchen nichts zu machen

MfG
O.C.

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