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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Eine Liegenschaft aus fünf Häusern hat eine verbundene Anlage. Die Heizkosten werden verbrauchabhängig berechnet (Verdunster).
Bis vor zwei Jahren wurde das Warmwasser mit 18% pauschal erfasst.

Mit einer neuen Anlage kam die Abtrennung des gesamten Warmwassersverbrauchs gemäß Boilerzahler. Die Kosten werden nach §9 errechnet und auf die Grundfläche umgelegt. Der Vermieter hat bis dato aus Kostengründen keine Installation von Kalt bzw Warmwasserzählern veranlaßt.
Also, ist diese Verfahren als verbrauchsabhängige Abrechnung anzusehen oder nicht?

Danke im Voraus
Rene
Stichwörter: §12 + greift + hkv

0 Kommentare zu „Greift §12 der HKV oder nicht?”

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