Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Verwirkung des Minderungsrechtes

Ein durch vorbehaltlose Zahlung des Mietzinses nach § 539 BGB a. F. ausgeschlossenes Minderungsrecht kann wieder aufleben, wenn der Mieter es sich bei der Mietzinserhöhung ausdrücklich vorbehält, oder der Vermieter gerügten Mängel des Objektes zusichert.

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2000, Aktenzeichen: 3 U 56/00.
Stichwörter: verwirkung + minderungsrechtes

0 Kommentare zu „Verwirkung des Minderungsrechtes”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.