Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Grundsatz der Gleichbehandlung

Der Vermieter ist gehalten, die Mieter ein und derselben Wohnanlage oder Siedlung gleich zu behandeln, wenn er über die Gestattung mieterseitiger Veränderungen am Mietobjekt (hier: Anlage von Gartenteichen) entscheidet.

Landgericht Dortmund, Urteil vom 18.10.2000, Aktenzeichen: 1 S 11/99.
Stichwörter: gleichbehandlung + grundsatz

0 Kommentare zu „Grundsatz der Gleichbehandlung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.