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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Unser Wasserhahn im Bad war kaputt. Da in unserem Vertrag die Klausel steht, dass wir Kleinstreparaturen bis zu 80€ maximal 3mal pro Jahr selbst zu zahlen haben, haben wir selbstständig einen Handwerker beauftragt, den Wasserhahn zu erneueren. Wir gingen davon aus, dass die Rechnung unter 80€ liegen würde, wie uns der Handwerker im Vorfeld auch angedeutet hatte.

Nun stellte er aber fest, dass es nicht beim Austausch des Hahns bleiben konnte und er noch weitere Teile reparieren/austauschen musste, so dass die Rechnung jetzt deutlich über 80€ liegt.

Unser Vermieter weigert sich jetzt, die Rechnung zu begleichen mit der Begründung, wir hätten ihm vorher den Schaden anzeigen müssen.

Kann mir jemand sagen, wie die rechtliche Lage aussieht? Müssen wir nun wirklich selbst zahlen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Christian
Stichwörter: weigert + zahlen + instandhaltung + vermieter

5 Kommentare zu „Vermieter weigert sich Instandhaltung zu zahlen”

alex29 Experte!

Hallo,

soweit ich informiert bin kommt es drauf an, was da noch an Zusatzreperaturen angefallen ist. Denn ein VM hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anschlüsse, sprich, die Möglichkeit, dass ein Wasserhahn angeschraubt wird und dann auch Wasser rauskommt gegeben ist.
Grundsätzlich kann man also eine Whg mieten ohne Wasserhähne (als Beispiel), solange gewährleistet ist, dass der Anschluss in Ordnung ist und dann auch Wasser fließt.
Ist also die Frage, was noch zu reparieren war. Lags am Rohr, am Zufluss im Allgemeinen etc, dann muss der VM die Kosten übernehmen. Aber nicht die für den Wasserhahn und seine Installation!
Fragt sich dann natürlich wieviel höher die Rechung ausgefallen ist. Sind nur 20, 30 Euro, würd ich das einfach zahlen, alles andere wird neeeervig!
Gruß,
alex29

P.S.: Solche Schäden (auch die ihr laut Vertrag noch zu übernehmen habt) IMMER anzeigen, also dem VM Bescheid geben. Zusätzlich die Rechnungen dafür immer gesondert aufbewahren für später mal!!!

Christian78

erstmal danke für die Antwort, aber ich verstehe nicht ganz. Im Vertrag steht explizit, Kleinstreparaturen an Dingen wie Wasserhähnen und anderes bis 80€ müssen wir bezahlen, alles darüber der Vermieter. Also gilt das explizit für die Hähne...

alex29 Experte!

Hallo,

da hast du ja nun recht. Aber was hieß denn in deinem ersten Posting "... Kleinstreperaturen bis bis zu 80€ maximal 3mal pro Jahr..."? Bedeutet das, 80 Euro verteilt auf maximal dreimal im Jahr oder drei mal 80 Euro maximal (dann wärens ja 240 Euro im Jahr maximal)? Und liegt ihr da noch drunter? Ich nehms mal an.
Also: Wie ist die Formulierung im Vertrag zu verstehen UND guck doch mal ob da auch was von einer Anzeigepflicht steht. darauf pocht ja euer VM.
Wie teuer wars denn jetzt?
Gruß, alex29

capo Experte!

Die Anzeigepflicht von Mängeln ist Mieterpflicht lt. BGB.
Grundsätzlich, egal wie der Mietvertrag aussieht. (Im extremsten ist der ungültig)
Die 80€ sind maximal pro Reperatur (bzw pro Bauteil) und können auch nicht vervielfacht werden um eine größere Rep. vom Mieter tragen zu lassen.

In eurem Fall sieht es wirklich übel aus. Ihr habt wirklich die Anzeigepflicht missachtet und auch bei 80€ muss der Vermieter informiert werden. dieser veranlasst die Rep.; bezahlt die Rechnung und fordert dann die 80€ dann ein. Der Vermieter geht also in Vorkasse.

Da ihr den Handwerker beauftragt habt, muss kein Vermieter zahlen. In diesem Fall zahlt immer der Auftraggeber.
Sinn dieser Regelung ist, dass der Vermieter den richtigen Handwerker wählen kann und die Instandsetzung auch in seinem Sinne erfolgen kann.

Evtl noch gültige Garantieleistungen können so weiterhin eingefordert werden. War ein anderer Fachmann oder Nichtfachmann an dem Objekt verliert der Vermieter die Garantieleistung nach VOB/BGB.

Gast Experte!

Ja soweit richtig,
man sollte nur beachten, wer die Musik bestellt der bezahlt auch <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Im übrigen kann der Vermieter nur auf die Kleinreparatur pochen, wenn der Mieter einen direkten Einfluß darauf hatte. Also auch immer benutzt etc.
Darunter gehört auch die Mischbatterie.

Der Vermieter braucht sich dieser Sache nicht anzunehmen.

Gruß

Tomraid

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