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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Unser Vermieter hat uns über nen Anwalt gekündigt, dieser hat wohl nicht genau auf den Vertrag geschaut und dabei Übersehen das wir inzwischen ( seid 1.3.2004) über 5 Jahre in der WOhung Wohnen.

Also anstatt einer 6 monatigen Kündigungsfrist nur 3 Monate, unser Anwalt hat uns empfohlen garnicht auf die Kündigung zu reagieren.

Nun meine Frage hat mein Anwalt recht ?

Muss ich nicht reagieren, also auch keine Wiederspruch leisten ??


Kündigungsgrund was Eigenbedarf ,mein Vermieter geht in Rente und will die Wohnung noch schnell verkaufen, auch angeführt ist das mein Vermieter Pleite sei.
Was ich mir aber nicht vorstellen kann, da ich weis das meinem Vermieter
noch einige andere Mietobjekte in meiner umgebung gehören ( unter anderem auch eine Wohnung die er erst vor 6 Monaten gekauft und vermietet hat).

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist nicht eingehalten ist die künigung Gültig ?”

FischkoppStuttgart Experte!

Ihr Anwalt wird ihnen sicherlich keinen Mist erzählen.
aber habe auch nur was als mieter gefunden

III. Mit „falschen“ Fristen gekündigt:

Der Mieter hat mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt, es gelten aufgrund der BGH-Entscheidung die alten, längeren, von der Wohndauer abhängigen Kündigungsfristen (vgl. Ziffer II, Fall 3 und Fall 4):

Es ist keine erneute Kündigung erforderlich. Die Kündigung selbst bleibt wirksam. Das Mietverhältnis endet aber erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Das heißt, je nach Wohndauer nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten.

Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter wohnen bleibt bzw. die Miete bis zum Ende der (langen) Kündigungsfristen weiter zahlt.

Ist der Mieter bereits ausgezogen, hat die Wohnungsübergabe stattgefunden und sind alle Schlüssel zurückgegeben, kann hierin eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses gesehen werden. Der Vermieter hat keine weiteren Ansprüche.


daher weiss ich nicht, ob sie nicht doch raus müssen.
Frage ist, ob der Grund nicht anfechtbar ist.[/color:43044]
"Kündigungsgrund was Eigenbedarf ,mein Vermieter geht in Rente und will die Wohnung noch schnell verkaufen, auch angeführt ist das mein Vermieter Pleite sei. "

Meines Wisssens nach ist das kein Kündigungsgrund!
Eigenbedarf, ja
Kündigung wegen Verkauf, nein

Sie sollten evtl zum Mieterschutzbund gehen.
[b:43044]Denken Sie an Fristeinhaltung![/b:43044]

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