Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt
Hallo zusammen!

Ich bin Azubi im 1. Lehrjahr und möchte im Sommer ausziehen. Meine Frage ist jetzt ob mir jemand einmal einen groben Überblick zum Thema Wohngeld verschaffen kann. Was hat das mit dem Mietspiegel/Stufe zu tun? Ab Sommer verdiene ich netto ca. 400 €, möchte alleine in eine Whg ziehen bis zu welchem Einkommen bekommt man Wohngeld? Gibt es noch andere Förderungen? Zählt das Einkommen meiner Eltern mit?
Es wäre nett wenn mir jemand eine Antwort auf meine Fragen gebe könnte damit ich mir einen Überblick verschaffen kann

vielen Dank

Sabrina
Stichwörter: wohngeld

1 Kommentar zu „Wohngeld”

rhw Experte!

Hallo Sabrina,

wenn dies deine erste Berufsausbildung ist, kannst du kein Wohngeld erhalten, da du 'dem Grunde nach' (oder auch tatsächlich) Berufsausbildungsbeihilfe erhalten kannst, die dann wiederum auch einen Mietzuschuss enthalten würde. Stelle beim für dich zuständigen Arbeitsamt einen Antrag auf diese BAB. Hier wird das Einkommen deiner Eltern (und zwar das des vorletzten abgelaufenen Jahres, momentan also aus 2002) berücksichtigt.

Die Mietenstufen (nicht die Mietspiegel) sind eine Einstufung des Gesetzgebers für alle Kreise/kreisfreien Städte, aus der sich die Höhe der zuschussfähigen Miete ergibt. Höhere tatsächliche Mieten werden dann nur bis zu dieser Höhe für die Wohngeldberechnung berücksichtigt. Das Einkommen der Eltern zählt beim Wohngeld nicht mit.

MfG
rhw

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