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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

darf mein Vermieter mir vorschreiben, wie ich meinen (mitgemieteten) Balkon streichen muss?
Der Balkon befindet sich auf der Hausrückseite Richtung Garten, nicht Strassenseite.

Es geht konkret um folgendes:
Ich habe vor einigen Tagen den Balkon neu gestrichen, den groben Wandputz aber so gelassen wie er ist (uraltes dreckiges braun).
Die schmale Fenstereinfassungen waren ursprünglich weiss, jetzt helles grau-blau.
Die Balkoninnenwand (unverputzter Teil) habe ich in einem dunklen rostrot gestrichen, den Boden mit einer graublauen Kunststoffschicht überzogen (wasserabweisend). Das Balkongeländer war in einem desolaten Zustand, daher wurde auch das renoviert/entrostet und neu gestrichen. Das wurde in mittelblau (Hammerit Rostschutz) gemacht.

Alle 4 Balkone des Hauses sind farblich recht unterschiedlich, daher denke ich, ist das vollkommen wurscht, welche Farbwahl ich treffe...solange ich nicht grellpink oder schwarz nehme ;-)

Jetzt heisst es aber einhellig, nein, das geht so nicht, zumindest die Fenstereinfassungen müssten, wie bei der gesamten Hausfassade, in weiss gehalten werden.
Hmm, sehe ich anders, da 1. der Balkon zum Garten hinten rausgeht, also für Passanten nicht sichtbar, 2. ich den Balkon mitgemietet habe und somit selbst entscheiden kann, wie ich ihn streiche und 3. der Balkon in die Hauswand eingelassen ist, also nicht frei überstehend - und somit für andere eh nicht so leicht einzusehen. Also eher wie eine Loggia.

Oder etwa doch nicht?

Gruss Olaf
Stichwörter: balkon + farbwahl

2 Kommentare zu „Balkon Farbwahl”

Oliver Curd Experte!

Was geht mit Ihnen ab??????

Die Wohnung die können Sie fast streichen wie Sie wollen, doch der Balkon, der Balkonboden und die Fensterahmen, das geht nicht!!!!!!

Hier muss der Eigentümer seine Zustimmung geben, ob sie das machen dürfen und in welchem Farbton das geschiet.

Sie müssen froh sein, wenn der Vermieter keinen Schadensersatz verlangt.

Gast Experte!

>Was geht mit Ihnen ab??????

Die Frage gebe ich einfach mal zurück.
Irgendwas stimmt hier nicht, wahrscheinlich der Ton...ich denke, wenn ich Ihnen gegenüber gestanden hätte, hätte das ein echter Brüller werden sollen?:-\

>Die Wohnung die können Sie fast streichen wie Sie wollen, doch der >Balkon, der Balkonboden und die Fensterahmen, das geht nicht!!!!!!
>Hier muss der Eigentümer seine Zustimmung geben, ob sie das machen >dürfen und in welchem Farbton das geschiet.
>Sie müssen froh sein, wenn der Vermieter keinen Schadensersatz >verlangt.

Aufgrund dieser gemachten Äusserungen gehe ich davon aus, dass Sie ein Vermieter sind? Dazu einer der harsch tobenden Sorte?

Hmm, wenn einem ein vernünftiger, ruhiger Umgangston fremd ist, deutet das i.d.R. auf einen herben geistigen Defizit hin. Oder eine miserable bzw. gar keine Erziehung...
Ich kann mich täuschen, aber aus dem Grunde werde ich jetzt keine Stellung zu den gemachten Aussagen beziehen.

Vielleicht gibt es ja jemanden in diesem Forum mit der nötigen Ruhe und auch Sachverstand hinsichtlich Mietrecht, der dazu Stellung beziehen möchte?

Gruss OR

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