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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wer weiß Rat?
Als einzige Mieter in einer gemeinschaftlichen Eigentumsanlage mit 20 Eigentümern taucht überraschend in unserer Nebenkostenabrechnung [/b:9dc91]unter dem Posten "Verschiedenes[/b:9dc91]" eine laufende Raumnutzungsentschädigung für den Heizkeller[/b:9dc91] auf (unser Anteil: 200 Euro p.a. !!!!). Auf Nachfrage handelt es sich um eine laufende Entschädigung für einen einzelnen Eigentümer, der im Gegenzug bereit ist, die gemeinschaftlich genutzte Heizungsanlage in seinem Keller zu dulden. Kann unser Vermieter diesen Posten tatsächlich auf den Mieter umlegen, obwohl dies nicht im Mietvertrag steht (nur pauschaler Hinweis " Betriebskosten" ;) ? Kann dieser Posten tatsächlich als Kosten für den Betrieb und Bedienung einer zentralen Heizungsanlage im Sinne des Gesetzgebers resp. Anlage 3 zu § 27 Absatz 1 der Zweiten Berechnungsverordnung angesehen werden?

2 Kommentare zu „Raumnutzungsentschädigung Heizkeller umlagefähig auf Mieter?”

Gast Experte!

So etwas ist schon sehr ungewöhnlich. Eigentlich müssen alle Sachen unter dem Posten "Verschiedenes" expliziet im Mietvertrag erwähnt sein. Ein Verweis auf die Anlage 3 ZBV reicht nicht aus. Sind sie nicht erwähnt, so sind sie nicht umlagefähig.

Im Übrigen muss es ja auch ein toller Keller sein, den man für 4000 Euro p.a. vermietet. Wurde die Heizung denn erst im Nachhinein eingebaut, oder war sie schon immer in dem Raum?

Gast Experte!

Danke, lieber Gast, für Ihren Tipp.
die Heizung steht seit vielen Jahren in diesem wahrlich fürstlichen Keller, wir sind Neumieter in der Anlage seit 2002. In der ersten, für uns relevanten Nebenkostenabrechnung 2002 war diese Raumnutzungsentschädigung unter den "Heizkosten" verdeckt und für uns nicht einsehbar eingerechnet, so dass wir sie ahnungslos als Heizkosten bezahlt hatten.
Erst in der Nebenkostenabrechnung 2003 steht sie separat unter "Verschiedenes", ist uns also auch so überhaupt aufgefallen, und auf unsere Nachfrage bei der Eigentümerverwaltung hin hörten wir das erste Mal von einer Raumnutzungsentschädigung für eine Heizungsanlage in einem Keller. Der Vermieter hat uns darüber leider nicht aufgeklärt.
Der Vermieter stellt sich auf den Standpunkt, wen wundert es <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> , wir sollten sie zahlen. Wir meinen aber, wenn er fairerweise beim Einzug auf diese Raumnutzungsentschädigung als Nebenkosten hingewiesen hätte oder sie sogar fixiert hätte, hätten wir sie bezahlt. Aber so können wir uns des Eindruckes nicht erwehren, dass der Vermieter sie uns für 2002 - ob selber unwissend oder wohlwissend - "untergejubelt" hat; und jetzt, in der Nebenkostenabrechnung 2003, ist die Sache nur deshalb ans Tageslicht gekommen, weil die Eigentümerverwaltung diese Raumnutzungsentschädigung erstmals in der Nebenkostenabrechnung explizit in "Verschiedenes" separat aufgeführt hat.
Wir fühlen uns jetzt, auch durch Ihren Hinweis, ermutigt, die Raumnutzungsentschädigung nicht zu übernehmen.
Wir berichten, wie es weiter geht; ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt mit Berlin-Bezug kann sich aber trotzdem gern bei uns einmal melden:

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