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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Im Dez 99 habe ich bei V eine Wohnung gemietet. Rr hat mir im DEZ 02 mitgeteilt, ein Besitzerwechsel habe stattgefunden. Rr sei ALLEIN der Verwalter und V nicht mehr Besitzer. Ich habe im Maerz 04 die Wohnung gekuendigt und wie im Mietvertrag vorgesehen, an V den Brief geschickt. Per Einschreiben. Der Mieterschutzbund hat mir dazu geraten. Rr tobt und will die Kuendigung nicht akzeptieren weil er im Grundbuch stehe und allein der Verwalter sei. Der Mieterschutzbund meint, entscheident sei der alte Mietvertrag. Rr will vor Gericht gehen, weil ich Ihm OHNE Unterschrift mit Email gekuendigt habe. Rr besteht darauf, er sei seit der Umschreibung der Verwalter/ Besitzer und nicht mehr V. Der Mieterschutzbund sagt mir, ich sollte einen Prozess machen weil nur der Mietvertrag gelte. Der Eintrag ins Grundbuch sei nicht wichtig, weil die ehemalige Vermieterin ja den Brief angenommen hat. Wer gewinnt ?

Ich bitte um erste Kommenare ohne Beleidiung, ich muss das wissen weil ich sonst mehrere Monate Miete nachzahlen muss
Stichwörter: rechtens + kündigung

0 Kommentare zu „Kündigung rechtens oder nicht ?”

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