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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo erstmal,
bin neu hier und muß schon gleich beim ersten beitrag hier rumnerven weil ich nen problem hab .hoffe das mir vielleicht der eine oder andere weiterhelfen kann.

ich bin mit meinem freund vor 1,5 jahren in einen wohnung gezogen,wo wird laut "mündlicher" aussage des vermieters einen hund halten dürften.aus beruflichen gründen ging das aber erst mal nicht.also haben wir uns meerschweine zugelegt.die waren auch kein prob. für den vermieter( 2 familienhaus,vermieter wohnt unten)kurz darauf mußte ne bekannte dringen ihren husky abgeben und wir wollten ihn eigentlich nehmen.da meinte der vermieter dies ginge nicht weil wir ja schon meerschweine haben und er das nicht möchte.

da waren wir erst mal sauer,aber ok.naja heute haben wir nen super süssen schäferhund kennen gelernt,den wir eigentlich haben wollen. Meerschweine haben wir nicht mehr( sind gestorben,waren alle schon was älter) und fragten heute erneut.Die vermieter wollten gar nicht mit uns reden,und konnten sich gar nicht mehr dran erinnern das sie uns bei einzug erlaubt hatten einen hund zu halten.davon wollten die nix wissen.
Wir wollen diesen hund aber haben,um jeden preis,das heisst wir kündigen morgen die wohnung und suchen uns ne neue.
In unserem Mietvertrag steht :
Haustier müßen mit dem vermieter abgesprochen werden.
(war es ja bei einzug auch,daher haben wir uns ja auch für diese wohnung entschieden ,weil wir halt früher oder später ein hund wollen)

Nun die hauptfrage:
Wenn wir morgen kündigen(schriftlich) und unsere 3 monatige kündigungsfrist einhalten,dürfen wir den hund in diesen 3 monate trotz verbot des vermieters hier halten?oder können die uns fristlos kündigen ,so von wegen hausfriedesbruch blabla....?oder gar im schlimmsten fall,sozusagen die tür verspeeren und den hund nicht reinlassen...?wir sind voll verzweifel,weil wir uns wirklich in diesen hund verliebt haben.

wir müßten uns morgen für oder gegen den hund entscheiden,sonst kriegt ihn jemand anders.aber wir wollen halt auch nicht auf der strasse landen....

wäre wircklich für jeden tip dankbar

vielen dank im vorraus
liebe grüße
patricia und andreas
Stichwörter: hundehaltung + mietwohnung

1 Kommentar zu „Mietwohnung und Hundehaltung”

rhw Experte!

Hallo,

in aller Kürze: Ein Hund bedarf der Vermieter-Zustimmung! Kleintiere wie Meerschweinchen, Wellensittich, Goldfische usw. können i. A. nicht untersagt werden.

MfG
rhw

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