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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
die Situation: Die Mietkaution wurde von mir (Mieter) auf mainen Namen in Form von Wertpapieren (mit Ausgabeaufschlag) angelegt. Der Vermieter bekam eine Abtretungserklärung, womit er die Kaution bei Bedarf einziehen kann. Ich selber konnte an das Geld nicht ran, wegen der Abtretung an den Vermieter. Er brauchte also nicht zu befürchten, daß ich die Kaution ohne sein Einverständnis zurückbekomme.

Nach der Wohnungsabnahme (Vermieter verweigerte Protokoll) wurde nach 2-3 Tagen die Mietkaution eingezogen, d.h. die Wertpapiere wurden hierbei verkauft. Für den Vermieter sehe ich hier nicht die Notwendigkeit und keinen direkten Vorteil, die Kaution war für ihn für spätere Forderungen/Mängelbeseitigung gesichert. Allerdings hat er damit den Ausgabeaufschlag für die Wertpapiere ohne sichtbaren Grund verpulvert. Sprich, wenn ich den alten Zustand (Wertpapiere im Depot) wieder herstellen möchte, brauche ich 5% mehr Geld als er bekommen hat und mir irgendwann zurückzahlen wird/möchte.

Darf der Vermieter ohne weitere Ankündigung diese Maßnahme ergreifen und ohne Rücksicht auf Verluste (5%) das Depot räumen?

Mir ist klar, daß er die Kaution 6 Monate zurückbehalten darf. Wie muß er das Geld bis dahin anlegen bzw von seinem Vermögen trennen?

Macht sich der Vermieter evtl. sogar durch sein Handeln strafbar, indem er die vereinbarte Form der Kaution abändert und es seinem privaten Vermögen während dieser Zeit zuführt?

Danke!

0 Kommentare zu „Einziehen der Mietkaution nach Auszug/Wohnungsabnahme”

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