Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

und zwar geht es um folgendes.
Ich bin letztes Jahr im Aril in meine neue Wohnung gezogen. Ich zahle für 55qm ungefähr 90 Euro Umlagen und bin jetzt bei der Nebenkostenabrechnung bald aus allen Wolken gefallen.
Ich soll knapp 500€ nachzahlen. Für mich ist das ein ziemlicher Batzen Geld, den ich auch nur Dank meiner Eltern bezahlen kann/könnte.

Es wurde folgendes abgerechnet:

-Wasser und Kanal (ca. 1000&#8364 ;)
-Treppenhausstrom (knapp 100&#8364 ;)
-Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung (knapp 1500&#8364 ;)
-Glasversicherung (mit knapp 800&#8364 ;)
-Haushaftpflicht, Rechtsschutz ( knapp 200&#8364 ;)
- Brandversicherung (knapp 100&#8364 ;)
-Gebäudeversicherung (ca. 320&#8364 ;)
-Schornsteinfeger (ca. 90&#8364 ;)
-Hauswart (ca. 340&#8364 ;)
-Treppenhausreinigung (ca. 500&#8364 ;)
-Putzmittel (ca. 40&#8364 ;)
-Erbpacht (knapp 750&#8364 ;)
-Siedlerbund, Steuerberater (knapp 100&#8364 ;)

Die ganzen Kosten, abgesehen vom Wasser, wurden nach qm berechnet, jedoch wurde nicht berücksichtigt, dass ich ja erst 9,5 Monate in der Wohnung gewohnt habe und nicht 12.

Was meint ihr, ist die Abrechnung richtig? Ich habe davon leider keinen Plan und möchte mich nicht über den Tisch ziehen lassen.

Ich bedanke mich jetzt schon mal für die Antworten

LG
Stichwörter: nebenkostennachzahlung + hohe

3 Kommentare zu „Hohe Nebenkostennachzahlung!”

thomas2610

Hallo,

wenn dies Deine erste Nebenkostenabrechnung ist:

Kannst Du a) wahrscheinlich aufgrund der geringen Vorauszahlung wegen Täuschung dei Zahlung verweigern, b) darüberhinaus hast Du wahrscheinlich das Recht zur außerodentlichen Kündigung.

Ein ähnlichen Fall mach ich gerade selber mit und die o.a. Hinweise hat mein Rechtsanwalt auch dem Vermieter mitgeteilt (bei mir 90 EUR X 12, +900 EUR Nachzahlung. Des Weiteren solltest Du mal prüfen, ob die Positionen alle abrechnbar sind, kenn mich selbst nicht so toll aus, aber hier gibt es ja entsprechend Infos (z.B. der Steuerberater wirkt für mich nicht korrekt).

Gast Experte!

Erbpachtzins ist NICHT auf die Nebenkosten umlegbar! Siehe Diskussion unter http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article2029387 http://www.wer-weiss-was.de/theme210/ar ... 29387.html <!-- w -->

Gruß Elske

katsam

Hallo,

bzg. Erbpacht: wir haben aus diversen umständlichen Gründen einen Gewerbemietvertrag unterzeichnet. Unterscheidet sich das &quot;Gewerbemietrecht&quot; eigentlich in diesem Punkt vom &quot;Privatmietrecht&quot; ? In unserem Mietvertrag (2006) ist Erbpacht als Punkt ausgwiesen und taucht nun auch in der Nebenkostenabrechnung auf.

Wäre super, wenn jemand Rat weiss; finde dazu nirgends eine Abgrenzung, was mich aber annehmen lässt, dass die Nicht-Umlegbarkeit eben allgemeingültig ist.

Viele Grüße,
KS

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.