Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
margie hat diese Frage gestellt
hallo, ich habe mal ein paar fragen und hoffe mir kann jemand helfen.
ich wohne seit drei jahren in einer wg und habe jetzt zum 1.4. gekündigt, weil mich meine hauptmieterin immer wieder terrorisiert hat. nun geht der ärger aber erst richtig los:
1. sie ist hauptmieterin und wir haben einen untermietvertrag mit ihr. nun kam die nk abrechnung in höhe von 965 € die nachgezahlt werden müssen, zunächst will sie den betrag nur durch fünf teilen, weil sie die nummer von dem ehemaligen mitbewohner, dr auch als sechster zahlen müsste verloren hat. darf sie das?
2. ihr freund ist als siebte person mit eingezogen und sollte nach mündlicher vereinbarung auch nk zahlen, hat er aber nicht. können wir die noch verlangen?
3. die nk abrechnung ist von dem haus eigentümer an sie ausgestellt worde, es ist eine selbst geschriebene din a 4 seite^^ kann ich eine ordentliche übersichtliche und genauere aufstellung verlangen?
4. uns wurde immer gesagt, dass wir alle den selben nk betrag zahlen, dass müsste bei 5 personen ein betrag von 400 € sein. entweder lügt unser hauptmieter und zahlt nur 45 € monatlich statt 80 € oder der vermieter gibt die nk mit weniger an und lässt monatlich 35 € unter den tisch fallen. kann ich irgendetwas tun bzw. kann ich verlangen, dass der hauptmieter den differenzbetrag für die jetzige nk abrechnung nach zahlt?

so ganz schön vielefragen, ich hoffemir kann wer helfen.
lg

3 Kommentare zu „terror mit vermieter”

Bladder Experte! 15.02.2011 09:24

Sowohl Vermieter als auch Hauptmieter als Vermieter sind gesetzlich verpflichtet alle 12 Monate eine Betriebskostenabrechnung zu machen. Ausnahme wäre nur ein Mietvertrag mit einer Pauschalmiete.
Die Hauptmieterin muss Ihnen eine Abrechnung vorlegen, die Sie auch nachprüfen können, notfalls auch mit fremder Hilfe.
Eine Abrechnung die willkürlich durch 5 oder 7 zu teilen ist, braucht man nicht zu akzeptieren.

Balkonexperte Experte! 15.02.2011 09:26

Wie soll man helfen, wenn man zum einen Ihren Mietvertrag nicht kennt und andererseits die Abrechnung der Betriebskosten nicht sieht. Was ist an Vorauszahlungen vereinbart, was wurde abgerechnet?

Sie sehen, ohne Informationen keine Antworten.

margie 15.02.2011 14:58

in unseren verträgen steht, dass wir jeder monatl. 80 euro nk bezahlen, wir sind zu sechst. in der abrechnung steht eine nk zahlung von 12X365 euro. das ist eigentlich schon das zentrale problem, weil wir wenn er die 480 euro monatlich, die in unseren verträgen stehen als grundlage nehmen würde, wir sogar noch ein bisschen zurück bekommen müssten. jetzt sagt meine vermieterin, dass mich das nichts angeht und sie und der eigentümer das damals so geregelt hätten und das alles stimmt. aber dann gibt der hauseigentümer doch bei der steuererklärung monatlich 185 euro als nebenkosten an, die eigentlich von ihm auch noch als kaltmiete eingestrichen werden? oder seh ich das falsch?
diese abrechnung stimmt vorne und hinten nicht. ich wollte jetzt ne erklärung und mir wurde gedroht, dass ich nicht weiter fragen soll, sonst wird es für mich unangenehm.
also was tun?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.