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Zweiblum hat diese Frage gestellt
Liebes Mietrecht-Hilfe-Forum!

Ich wende mich an euch da ich folgendes Problem habe:

Ich wohne momentan in einer 3-Zimmerwohnungmit 2 anderen Mietern, wir alle haben Zimmer in dieser Wohnung als Untermieter von einem Hauptmieter gemietet, welcher die Wohnung wiederum von der Wohngesellschaft/Baugesellschaft gemietet hat.

Die Situation ist folgende, meine beiden Mitmieter stehen in sehr engem freundschaftlichem Verhältnis zu unserem Hauptmieter, ich selbst bin Zwischenmieter in der Wohnung. Jetzt sollen im Juli und August zwei weitere Freunde des Hauptmieters und meiner Untermieter bei uns einziehen.

Ich würde mein Zimmer für mich alleine behalten können, die zwei Neuankömmlinge würden sich ein Zimmer teilen und meine beiden Mitmieter dann für die zwei Monate zusammen in das verbleibende Zimmer beziehen.

Ich möchte das aber nicht, ich hab in der Zeit Klausuren und möchte mich nicht mit dem erhöhten Lärmpegel in der Wohnung auseinander setzen müssen.

Kann ich da rechtlich als Untermieter etwas dagegen unternehmen? Habe ich ein Recht, dass die Zahl der Personen die die Wohnung bewohnen gleich bleibt?

Vielen Dank im Voraus!
Zweiblum

2 Kommentare zu „Temporärer Zuzug von weiteren Mietern - Verweigerungsrecht als Untermieter? ”

forsetis Experte! 11.05.2012 20:02

Als Untermieter haben Sie in dieser Richtung keinerlei Rechte. Außer das Recht zu kündigen.

Zweiblum 11.05.2012 22:45

Und ich kann da überhaupt gar nix machen? Das heißt der Hauptmieter kann soviele Leute wie er will in die anderen Zimmer stecken ohne dass ich da was dagegen einwenden kann?

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