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sidturner hat diese Frage gestellt
In unserer Teilungserklärung steht folgender Satz:

"Eine Aushändigung der Schlüssel an Personen, die nicht Hausbewohner sind, ist untersagt."

Wir würden unsere Eigentumswohnung gerne kurzfristig, teils auch tageweise an Touristen, vermieten.

Meine Frage ist, ob Kurzzeitmieter im oben genannten Sinn auch Hausbewohner sind?

Vielen Dank und viele Grüße!

1 Kommentar zu „Tageweise Vermietung, Schlüsselaushändigung”

forsetis Experte! 05.04.2012 08:21

Das ist keine Frage fürs Mietrecht. Darüber müsste wohl eher die WEG entscheiden. Zuvor sollte aber die Erlaubnis des Ordnungsamtes betreffs des Gewerbes Zimmervermietung eingeholt werden. Danach wird sich dann das Finanzamt melden.

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