Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Radelmann hat diese Frage gestellt
Hallo,
gibt es einen Ansprch auf eine vorzeitige Stromabrechnung,
wenn ein Mitbewohner aus einer WG vorzeitig auszieht?
Der Mitbewohner hat ein halbes Jahr immer nur für ein Wochenende im Monat in der WG gewohnt,
möchte jetzt ganz ausziehen, verlangt aber eine Zwischenabrechnung der Stromrechnung, weil er glaubt, er bekäme noch Geld aus den Abschlägen zurück.
Wir stehen alle als Hauptmieter im Mietvertrag, aber Internet und Strom laufen separat über mich.

2 Kommentare zu „Stromabrechnung nach WG Auszug”

forsetis Experte! 10.06.2018 12:25

Solche Fragen klärt man klugerweise vorher ab und vereinbart es im Mietvertrag. Wenn da nichts steht, dann muss man sich eben einigen oder die Angelegenheit vor Gericht austragen.

Leo1 Experte! 11.06.2018 09:23

Zwischenabrechnungen gibt es nicht, auch nicht bei vermeintlichem Zahlungsüberschuss oder bei vorzeitigem Auszug, es sei denn dies wurde vertraglich vereinbart. I.d.R. wird nach Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.