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KarlsruheOst hat diese Frage gestellt
Ich bin 2005 in meine Wohnung eingezogen.
In meinem Mietvertrag steht, dass ich bei Auszug Decken und Wände weiß streichen muss.
Allerdings gibt es ein Zusatz zum Vertrag (ein DIN A4-Zettel), auf dem zusätzlich vereinbart ist, dass ich beim Einzug tapezieren und streichen muss.
Als ich eingezogen bin, war von der Vormieterin alles einwandfrei tapeziert und weiß gestrichen.
Da sie nur 3 Monate die Wohnung hatte und nicht oft dort übernachtet hat, musste weder sie beim Auszug, noch ich beim Einzug streichen.
Demnach bin ich der Meinung, dass ich nicht beim Auszug streichen muss.

Freue mich auf Antworten.
Henning

2 Kommentare zu „Streichen bei Ein- und Auszug?”

Balkonexperte Experte! 15.09.2010 12:20

Ohne den genauen Wortlaut Ihrer Schönheitsreparaturenklausel zu kennen, kann Ihnen niemand antworten.

Sie können sich aber am besten selbst in diese Problematik einlesen:

http://www.juristen-verlag.de/hosting/AGB-Recht/Publikationen/BGH_zu_Endrenovierungsklauseln/bgh_zu_endrenovierungsklauseln.html#Einfuehrung

Fakt ist aber, dass nach einer Mietzeit von 5 Jahren sicherlich eine Renovierung fällig ist, wenn die Möbel mal weggeräumt sind.

Aber das hängt wirklich von Ihrem Mietvertrag ab.

mono Experte! 18.09.2010 10:20

Hat der BGH nicht bereits vor längerer Zeit entschieden, dass die vertragliche Verpflichtung die Wände weiß zu streichen eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellt und mithin zur Unwirksamkeit der SchönRep-Klausel führt ?

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