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Jabba66 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe vom Vermieter eine Mieterhöhung erhalten.Als Begründung wird eine Sonderrücklage zur Brandschutzsanierung angegeben.Das ist aber meiner Meinung nach gem. WEG ein nicht umlagefähiger Posten.Ist das richtig bzw. wie ist die Rechtslage?
MfG

4 Kommentare zu „Sonderrücklage umlagefähig?”

Feffek Experte! 14.01.2009 15:49

Hallo Jabba66,

Könntest du bitte Mieterhöhung definieren?! Wurde deine Grundmiete (Kaltmiete) angepasst, oder die Vorauszahlungen für Betriebs-/Nebenkosten und Heizkosten.

Generell gilt der Grundsatz: Investitionen und davon ausgelöste Kapitaldienste sind keine laufenden Betriebskosten. Es sind wirtschaftliche (u.a. Werterhaltung des Objektes etc.) Entscheidungen deines Vermieters bzw. der WEG. Davon ausgehende Aufwendungen können deshalb jedenfalls nicht unter dem Punkt von Betriebskosten an den Mieter weitergegeben werden. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bei Sanierung/Modernisierung vorliegen, ist anhand der Tatbestandsmerkmale des § 559 BGB zu prüfen.

BGB § 559 Mieterhöhung bei Modernisierung
(1) Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.
(2) Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Ungeachtet dessen solltest du deinen Mietvertrag hinsichtlich der Problematik prüfen. Wohnen bei dir im Haus noch weiter Mieter, die nicht Eigentümer der jeweiligen Wohnung sind? Wenn ja, sprich mal mit denen ab, ob die ebenfalls eine Mieterhöhung erhalten haben.

Ich würde dir empfehlen dich an einen Rechtsanwalt für Miet- und Vertragsrecht (WEG) zu wenden oder aber den Weg zum örtlichen Mieterverein zu suchen.

Hoffe ich konnte etwas weiterhelfen?

Gruß Feffek

Feffek Experte! 14.01.2009 16:43

Nachtrag:

Sonderrücklagen werden generell NIE auf den Mieter umgelegt!!!!

Sofern die Sanierung vorgenommen wurde, kann der Vermieter ?wie oben beschrieben ? eine evtl. Mieterhöhung (Kaltmiete) vornehmen lassen innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.

Gruß Feffek

Jabba66 14.01.2009 17:31

Danke zunächst mal,hat mir auf jeden Fall geholfen.

Jabba66 14.01.2009 17:31

Danke zunächst mal,hat mir auf jeden Fall geholfen.

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