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Mietmensch hat diese Frage gestellt
Mein alter Mietvertrag beinhaltet ungültige Klauseln für Schönheitsreparaturen.
Demnach brauche ich bei Auszug Wände nicht zu streichen.
Nun ist jedoch eine Wand von mir während der Mietzeit rot gestrichen worden.
Muß ich in diesem Fall die Wand hell streichen?

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturen ungültige Klausel”

forsetis Experte! 16.08.2019 08:15

Die Farbe rot für eine Wand in der Wohnung zählt vor Gericht als Sachbeschädigung und muss auf eine helle Farbe abgeändert werden.

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